Ein Sieg der deutschen Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-HĂŒrde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daß auch bei RechtsgĂŒltigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropĂ€ischen „EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „EuropĂ€ischen Union“ ist.

Die Entscheidung im Zweiten Senat fĂ€llt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begrĂŒnden in einer abweichenden Meinung, warum sie fĂŒr die Beibehaltung der 5-Prozent-HĂŒrde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich dabei eine veritable Blamage.

Eine Zusammenfassung.

Tor. Eigentlich mit Ausrufezeichen. Die Fankurve der Demokratie jubelt. Der Trainer nimmt es stoisch zur Kenntnis.

Schon der Leitsatz des Urteils 2 BvC 4/10 hat es in sich.

„Der mit der FĂŒnf-Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG verbundene schwerwiegende Eingriff in die GrundsĂ€tze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien ist unter den gegebenen rechtlichen und tatsĂ€chlichen VerhĂ€ltnissen nicht zu rechtfertigen.“

Dieser vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Unterschied zwischen den „rechtlichen und tatsĂ€chlichen VerhĂ€ltnissen“ eröffnet einen gewaltigen Spannungsbogen zwischen dem 1949 geschaffenen Verfassungsanspruch der BĂŒrger und der mĂŒden Wirklichkeit des Jahres 2011, die durch die real existierenden Bundestagsparteien in langen Jahrzehnten im Schweiße unseres Angesichts geschaffen wurde. Zu dieser Wirklichkeit zĂ€hlt auch die in 1979 durch SPD, CDU, CSU und FDP, in Anlehnung an das entsprechende Gesetz aus den 50er Jahren fĂŒr Bundestagswahlen, geschaffene 5-Prozent-HĂŒrde fĂŒr die ersten Wahlen zur „parlamentarischen Versammlung“ der westeuropĂ€ischen „EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft“ (der Name “Europaparlament” wurde erst 1986 offiziell). Bis 1979 war die „parlamentarische Versammlung“ noch von den Parlamenten der EWG-Mitgliedsstaaten gewĂ€hlt worden.

FĂŒr unvereinbar mit dem Grundgesetz als mittlerweile gesamtdeutsche Verfassung einer souverĂ€nen Republik entschieden die Richter die noch immer geltende 5-Prozent-HĂŒrde bei den Wahlen zu einem Parlament, daß zwar fast nichts zu sagen hat, aber immerhin fĂŒr mittlerweile 27 Staaten. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun mehrheitlich, daß die Bedeutung des heutigen EU-Parlamentes gestiegen sei und es mit „Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar“ sei, den WĂ€hlerwillen von 2.8 Millionen Menschen, bzw. 10 Prozent aller bei der EU-Wahl 2009 abgegebenen Stimmen, einfach so unter den Tisch fallen zu lassen, weil sich das die westdeutsche Nomenklatura einmal so ausgedacht hatte, weil das seinerzeit VERNÜNFTIG war.

Sonst könnte ja die Demokratie ausbrechen. Und Westeuropa im Meer untergehen. Und der Asteroid auf die Erde knallen, mitten ins Bonner Kanzleramt. Und der Kommunismus, der könnte kommen. Ja.

Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff waren auch heute wieder VERNÜNFTIG. Die Demokratie könnte ausbrechen. Europa im Meer untergehen. Der Asteroid auf die Erde knallen, mitten in den BrĂŒsseler Rat. Und der Nationalismus, der könnte kommen. Ja.

„Ein Parlament, das in einem solchen Ausmaß in der politischen Verantwortung steht wie das Europaparlament, benötigt HandlungsfĂ€higkeit auch und gerade dort, wo es in einem verhandelnden Mehrebenensystem etwa im Verfahren der Mitentscheidung, dem jetzt ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 289 Abs. 1 AEUV), eine Position durchsetzen will.“

Das ganze Ausmaß politischer Verantwortung des EU-Parlaments beschrĂ€nkt sich darauf „aua“ zu sagen, wenn es mal wieder ĂŒberfahren wurde. Selbst dieser Klagelaut aus dem Niemandsland zwischen Anspruch und Wirklichkeit der „EuropĂ€ischen Idee“ dĂŒnkt Professor Doktor Doktor Di Fabio und Professor Doktor h.c. Mellinghoff offensichtlich immer noch so laut, daß er die HandlungsfĂ€higkeit all der ĂŒberragenden Genies unserer Zeit in „EuropĂ€ischem Rat“, zehn MinisterrĂ€ten und Myraden von Plutokraten in der EU-Kommission bei ihrem so erfolgreichem Tun potentiell durcheinander bringen könnte.

„Die schon frĂŒher in der Wissenschaft geĂ€ußerte Ansicht, dass große Fraktionen mit der FĂ€higkeit zum ĂŒbergreifenden Konsens notwendig sind, um politische StĂ€rke zu entwickeln (vgl. Neßler, Willensbildung im EuropĂ€ischen Parlament – Abgeordnete und Fraktionen zwischen Konsens und Dissens -, ZEuS 1999, S. 157 <181>), wurde in der mĂŒndlichen Verhandlung durch Abgeordnete des Europaparlaments nachdrĂŒcklich bestĂ€tigt.“

Offensichtlich sind den Verfassungsrichtern Di Fabio und Mellinghoff hier die politischen Gene durchgegangen. Genau an solchen selbstverstandenen wissenschaftlichen Veranlagungen gesellschaftlicher Kretins ist bereits die Sowjetunion eines grausamen Todes nach grausamer Existenz gestorben, trotz wahrlich ĂŒbergreifendem Konsens, um politische StĂ€rke zu entwickeln. Wenn die Summe der einzelnen Teile grĂ¶ĂŸer und im gesellschaftlichen Sinne produktiver, prosperierender und nicht zuletzt gerechter und freier ist als das gebildete Ganze, dann spricht dies das historische Urteil ĂŒber jede Form der politischen Union. Dementsprechend sind nicht nur die „EuropĂ€ische Union“ und deren IdeologietrĂ€gerInnen zu beurteilen, sondern jede Form der politischen Zwangsgemeinschaft, die sich lĂ€ngst ĂŒberlebt hat.

„Dem Gesetzgeber muss, gerade vor dem Hintergrund, dass sich das Europaparlament nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon in einer neuen Phase seiner Entwicklung befindet, ein Spielraum fĂŒr die Beurteilung von Funktionsrisiken zugebilligt werden; zumal dann, wenn die mĂŒndliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ergibt, dass alle erschienenen Vertreter des Europaparlaments diese EinschĂ€tzung teilen.“

Wenn alle ĂŒber die (in anderen LĂ€ndern nicht existierende) 5-Prozent-HĂŒrde in Deutschland gehĂŒpften und in Karlsruhe erschienenen „Vertreter“ des EU-Parlaments die Auffassung der ĂŒber die 5-Prozent-HĂŒrde gehĂŒpften „Vertreter“ des Bundestages teilen, wieso dann mit 62 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland ĂŒberhaupt noch ein EU-Parlament wĂ€hlen, was sich wie der Bundestag vor allem anderen dadurch auszeichnet die Auffassung der deutschen Regierung zu teilen, deren Vertreter wiederum nicht vom Volk und bis auf den Bundeskanzler ĂŒberhaupt nicht gewĂ€hlt worden sind, aber zusammen mit den Regierungen aus 27 anderen Staaten in BrĂŒssel als Regierungsrat bereits Gesetzgeber spielt?

Warum ĂŒberhaupt noch wĂ€hlen? Seid doch VERNÜNFTIG, liebe Kinder, wenn WIR sowieso schon alle einer Meinung sind, in Regierung, Parlament, Verfassungsgericht und EU-Parlament, auch wenn WIR es nicht sind. Lasset uns teilen die Meinung, nur nicht die Gewalten, amen.

Kleinere Parteien, die auch aus der Regierungsverantwortung heraus das Wahlrecht regelmĂ€ĂŸig mitgetragen haben, sind bereits selbst „Opfer“ der Sperrklausel geworden; man sollte nicht ohne Weiteres mit dem Verdacht arbeiten, hier wollten etablierte Parteien, in einem Kartell organisiert, die Konkurrenz fernhalten.“

Aha.

Welche „kleineren Parteien“, die selbst zum Opfer der „mitgetragenen“ Sperrklausel geworden sind, meinen die Herren Di Fabio und Mellinghoff hier in ihrem Sondervotum?

Offensichtlich ist keine andere Abhilfe möglich, als einen kurzen Blick in die deutsche Geschichte zu werfen. (Die Außerparlamentarische Demokratie)

Bei der Wahl des ersten Bundesparlamentes Westdeutschlands im Jahre 1949 gab es keine Erst- oder Zweitstimme. Es gab nur die Stimme eines WĂ€hlers. Auch gab es nur eine jeweils bundeslandbezogene FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde, also zog eine Partei bereits dann entsprechend ihrer errungenen Stimmenzahl auf Bundesebene in den Bundestag ein, wenn sie in einem einzigen Bundesland mehr als fĂŒnf Prozent der gĂŒltigen Stimmen erhalten hatte. Auch wurde selbst diese bundeslĂ€ndliche FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde außer Kraft gesetzt, wenn man stĂ€rkste Partei in einem einzigen Wahlkreis geworden war und diesen gewonnen hatte. Dementsprechend demokratisch und reprĂ€sentativ setzte sich das westdeutsche Bundesparlament damals auch zusammen.

Doch die Regierung Konrad Adenauer, aus CDU, CSU, FDP und DP („Deutsche Partei“) rĂ€umte nach 1949 schnell auf mit der Demokratie. Durch einfache Änderung des Bundeswahlgesetzes am 25.Juni 1953 wurden Erst- und Zweitstimme eingefĂŒhrt. Dadurch galt die 5-Prozent-HĂŒrde nun bundesweit, rechtzeitig zur zweiten Bundeswahl am 6. September 1953.

Durch diese einfache Gesetzgebung, gekoppelt an weitere Maßnahmen, wurden mit einem Schlag drei Parteien Westdeutschlands ausgeschaltet. Die KPD, die vor allem in industriellen Regionen verankert war, verlor alle ihre 15 Bundestagsmandate. Nun ohne Vertretung im Bundesparlament wurde sie 1956, noch in der gleichen Legislaturperiode, zum zweiten Mal verboten, nur 11 Jahre nach Hitler. Auch die CSU-Konkurrenz Bayernpartei wurde ausgeschaltet, sie sank von 17 auf Null Mandate.

Doch der Zentrumspartei gelang der Sieg in einem Wahlkreis durch das Erringen der höchsten Anzahl der neuen Erststimmen, ein sogenanntes Direktmandat. Entsprechend der ursprĂŒnglichen Regelung bezĂŒglich des Sieges in einem Wahlkreis reichte 1953 noch ein gewonnenes Direktmandat aus, um mit der bundesweit errungenen Anzahl der Zweitstimmen die dadurch gewonnenen Mandate wahrnehmen zu können.

Doch auch das war der Adenauer-Regierung immer noch zuviel Demokratie.

Die Anzahl der notwendigen Direktmandate fĂŒr Inanspruchnahme der sogenannten “Grundmandate” zur Überwindung der 5-ProzenthĂŒrde wurde bis zur nĂ€chsten Wahl im Jahre 1957 von einem auf drei erhöht – abermals durch einfache Gesetzgebung der Regierungsparteien mit absoluter Mehrheit im Bundestag. So wurde letztlich auch die Zentrumspartei ausgeschaltet.

Nachdem also die „Deutsche Partei“ DP bei der Ausschaltung von drei Parteien, der KPD, der Bayernpartei und Zentrumspartei, geholfen hatte und bei rund 3 Prozent WĂ€hleranteil nur durch einen schmutzigen Deal mit der CDU ĂŒber die selbst mit aufgebauten HĂŒrden der 5-Prozent-Klausel und der drei notwendigen Direktmandate gehoben worden war, wechselten 1960 in einer politischen Intrige plötzlich neun der fĂŒnfzehn DP-Bundestagsabgeordneten zur CDU. So beerdigte sich auch die DP selbst, durch ihren eigenen Verrat an Republik und Demokratie.

Und diese Partei dient nun offenbar den Herren Di Fabio und Mellinghoff als BegrĂŒndung gegen den Verdacht, daß „etablierte Parteien, in einem Kartell organisiert, die Konkurrenz fernhalten.“

Aber damit noch nicht genug. Veni, vidi, ich traue meinen Augen nicht.

„Wie das spontane Auftreten von neuen Parteien oder WĂ€hlervereinigungen zeigt, bildet die FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde heute nicht mehr das Hindernis, das sie noch vor drei Jahrzehnten war, als eine neue Gruppierung wie die „GrĂŒnen“ noch einen langen Anlauf nehmen musste, um allmĂ€hlich in den Kreis der etablierten und das heißt auch zur Überwindung der FĂŒnf-Prozent-Sperrklausel fĂ€higen Parteien aufzurĂŒcken. Heute ist das anders. Selbst neue Gruppierungen, deren Parteiprogramm kaum jemand kennt oder die erst nach der Wahl ihre Meinung zu politischen Themen erarbeiten wollen, sind fĂ€hig, aus dem Stand heraus bei einer Landtagswahl oder auch bei Bundestagswahlen die Sperrklausel zu ĂŒberwinden.“

Ausgerechnet der erste Einzug einer neuen Partei ins Berliner Abgeordnetenhaus seit dem 2.Dezember 1990, namentlich der Piratenpartei, dient also den Verfassungsrichtern zur BegrĂŒndung fĂŒr die Beibehaltung eines auf Ebene der EWG bzw EU seit drei Jahrzehnten existierenden Hindernisses fĂŒr die parlamentarische Demokratie? Mit solcher Argumentation wird jeder Schmerz ein notwendiger HĂ€rtetest, jede Gemeinheit zur natĂŒrlichen Auslese, jeder Verrat zur DurchsetzungsfĂ€higkeit, jede Manipulation der im freien und fairen Wettbewerb Unterlegenen zur zitierten „notwendigen StĂ€rke“ und jede LĂŒge zur operativen Information.

Dazu passt folgende Posse wie maßgeschneidert. Am 31.Oktober sitzt der ehemalige Richter Dieter WiefelspĂŒtz – von 1998 bis 2011 „innenpolitischer Sprecher“ der SPD-Bundestagsfraktion und mitverantwortlich fĂŒr jedes einzelne in dieser Zeit vom Bundestag beschlossene Spionage- und Überwachungsgesetz – zusammen mit dem DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt, Andreas Bogk vom Chaos Computer Club und dem Sprecher der Piratenpartei Nordrhein-Westfahlen, Achim MĂŒller, in einer vom „Handelsblatt“ organisierten Podiumsdiskussion zum Thema „Staatstrojaner“ und Online-Spionage ohne Rechtsgrundlage.

Nach Vorratsdatenspeicherung (verfassungswidrig), BKA-Gesetz (Entscheid anhĂ€ngig), Elena-Datenbank (gescheitert), Zwang zur Abgabe von FingerabdrĂŒcken fĂŒr Passdokumente (gescheitert) versuchter VerfassungsĂ€nderung fĂŒr MilitĂ€reinsatz im Inneren (gescheitert), Terror-Gesetzen seit 2001 (bis heute ungeprĂŒft), Internet-Sperren (nach drei Jahren Kampf von BĂŒrgerrechtsbewegungen und Dissidenten gegen anfangs alle Parteien schließlich aufgehoben), Online-Durchsuchung, flĂ€chendeckender Kamera-Überwachung, etc, etc, etc – was fĂ€llt Dieter WiefelspĂŒtz als einzige BegrĂŒndung dafĂŒr ein, daß der Rechtsstaat funktioniert, den er und seine VerrĂ€terpartei nach KrĂ€ften sabotiert hat?

Der Einzug der Piratenpartei ins Berliner Abgeordnetenhaus.

„Ich sage, das ist ein Sieg des Systems. Sie sind der Beweis dafĂŒr, dass das System funktioniert.

Eigentor der gegnerischen Mannschaft. Eigentlich mit Ausrufezeichen. Die Fankurve der Demokratie jubelt. Der Trainer nimmt es stoisch zur Kenntnis.

Epilog: Die werten Verfassungsrichter Di Fabio und Mellinghoff mĂŒssen uns ĂŒbrigens demnĂ€chst verlassen. Sie gehen in den Ruhestand – auch ohne 5-IQ-Punkte-Klausel, ĂŒber deren EinfĂŒhrung fĂŒr Verfassungsrichter, und ganz allgemein in Staatsdiensten befindliche EmpfĂ€nger gesellschaftlicher Transferleistungen, vor Amtsantritt noch zu diskutieren wĂ€re.