Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet die 5-Prozent-HĂźrde bei der Wahl des EU-Parlaments („Europawahlen“) als verfassungswidrig. Es erkennt damit in einem sensationellen Geistesblitz an, daĂ auch bei RechtsgĂźltigkeit des gleichen Grundgesetzes Westdeutschland im Jahre 1979 nicht Deutschland im Jahre 2011 und die vollkommen machtlose „parlamentarische Versammlung“ der westeuropäischen „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ EWG nicht das machtlose Parlament der „Europäischen Union“ ist.
Die Entscheidung im Zweiten Senat fällt mit 5 zu 3 Stimmen. Die beiden Verfassungsrichter Udo di Fabio und Rudolf Mellinghoff begrßnden in einer abweichenden Meinung, warum sie fßr die Beibehaltung der 5-Prozent-Hßrde bei EU-Wahlen gestimmt haben und leisten sich in dieser Begrßndung eine veritable Blamage.