Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?
Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender ErmĂ€chtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen MilitĂ€rs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung Ă€uĂerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden. Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen MilitĂ€r unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und LandstreitkrĂ€ften in Somalia sowie in âangrenzenden RĂ€umen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staatenâ, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie EinsatzdurchfĂŒhrung“. Dies setzte alte PlĂ€ne der „groĂen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kĂ€mpfen können, 18.Dezember 2008) Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008)
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