Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die HintertĂŒr
Laut den Karlsruher Interpreten fĂŒhrt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.
Gleichwohl soll ein Verbot von TarifvertrÀgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemÀà sein.
Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der EinschrĂ€nkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfĂŒllen.
Eine Analyse und ErinnerungsmaĂnahme.
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