Anerkennung von Venezuelas Gegenpräsidenten durch deutsche Bundesregierung rechtswidrig?
Es gebe „starke GrĂĽnde“ fĂĽr die Annahme, dass es sich bei der Anerkennung GuaidĂłs um eine „Einmischung in innere Angelegenheiten“ handelt, heiĂźt es in einer zehnseitigen Ausarbeitung der Bundestagsjuristen, ĂĽber die heute zuerst die Nachrichtenagentur dpa berichtete und die auch amerika21 vorliegt. Die Autoren bezeichnen die Frage, ob die Anerkennung GuaidĂłs als unzulässige Intervention zu bewerten ist, als „durchaus berechtigt“.
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