S.P.D. versucht mit Sperrklausel bĂĽrgernahe Parlamente zu verhindern

Plan zur Ă„nderung der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen Die Verräterpartei. Nun gibt es in Deutschland einige Parteien, aber jeder weiss sofort, welche damit gemeint ist und bedarf keiner weiteren Erklärung. Der Spitzname hat sich hierzulande tief eingeprägt in das kollektive Gedächtnis. Wie sehr dieser gerechtfertigt ist, erweist sich erneut dieser Tage in Nordrhein-Westfalen. Die Landtagsfraktion der Partei, die zur vergangenen Bundestagswahl mit Plakaten „Das WIR entscheidet“ im Anklang an den unmöglichen Bundeswehr-Slogan „Wir. Dienen. Deutschland“ warb, hat vor, kleinen Parteien oder BĂĽrgerinitiativen das Mitspracherecht in ihren eigenen Kommunen zu verwehren aus Angst um ihre eigene Politik.

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Abschaffung der pazifistischen Verfassung Japans?

Die Bemühungen des japanischen Premierministers Shinzo Abe, die pazifistische Verfassung Japans zu ändern, hat im Ausland viel Aufmerksamkeit erregt. Diese Aufmerksamkeit ist durchaus angebracht, und es ist zu hoffen, dass sie anhalten wird. Wie auch immer, die meisten Medien im Ausland bringen nicht richtig hinüber, wie dramatisch und wie schnell die öffentliche Debatte in Japan in die falsche Richtung geht. Abe hat im Wesentlichen allen Aspekten des japanischen Pazifismus den Krieg erklärt, und die Folgen können nur katastrophal sein – für das Land und für die Welt.

Bundeswehr-Einsatz Artikel 87, 91 Grundgesetz: Land bedeutet immer noch Bundesland

Die Türkei als Mitglied des Nordatlantik-Pakts unterstützt diejenigen Marodeure, die für blutige Unruhe in der Region sorgen, lässt die Paramilitärs über die Grenze und versorgt ihre Verwundeten in dafür geschaffenen grenznahen türkischen Krankenhäusern.

Die N.A.T.O.-Staaten U.S.A. und Kanada schicken Militärs und Waffen um genau diese Söldner zu bekämpfen. N.A.T.O. gegen N.A.T.O. und jeder gegen jeden, so sieht es aus.

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Tarifkonflikt Deutsche Bahn: Grundrechte sind nicht teilbar!

Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Selbst die DB stellte am 20. August 2014 fest, dass 51 Prozent der 37 000 Beschäftigten ihres Zugpersonals in der GDL organisiert sind. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.