„Es gibt noch Richter…“

In dem Interview sagte mir Barak: „Sehen Sie, der Oberste Gerichtshof hat keine Legionen zur Verfügung, die seine Entscheidungen durchsetzen könnten. Er hängt ganz und gar von der Haltung der Menschen ab. Er kann nicht weiter gehen, als die Menschen zu akzeptieren bereit sind.“

Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen.

Gegen den Terrorkrieg: Ramsteiner Appell online unterschreiben

Angesichts der Entsendung deutscher Soldaten und Stabsoffiziere in den Irak und die Befehlszentralen der neuen U.S.-Kriegskoalition „der Willigen“ nach Kuwait, die selbst laut dem wissenschaftlichen Dienst vom Bundestag verfassungswidrig ist, dem Beitritt der Regierung zur neuen internationalen Terrorkriegs-Koalition am 4. / 5. September 2014 auf dem Nato-Gipfel in Wales folgte (was wir vorher prognostizierten) und absehbar über ein halbes Jahr lang unter den Augen der sogenannten „Opposition“ von der Regierung vorbereitet wurde, ist und bleibt der Ramsteiner Appell aktueller denn je.

„Man kann nicht schlichten über das Grundgesetz“: Die Pressekonferenz der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer

„Wir haben deshalb so lang verhandelt, weil die Bahn in all ihren Angeboten bisher dieses immer zur Grundbedingung gemacht hatte – allerdings immer sehr gut versteckt: in wabbeligen Formulierungen, in fadenscheinigen Argumentationslinien hat sie immer die gleiche Vorbedingung gestellt. Und nun hat sie sie zu Papier gebracht. Nach langen Verhandlungen in den Hintergrundgesprächen. Und wir haben uns erlaubt, unsere Grundrechte nicht an der Garderobe abzugeben, sondern zu sagen: Das werden wir nicht tun. Weder im Vorgriff auf das Gesetz, noch überhaupt. Weil wir die Grundrechte nicht als teilbar sehen.

Und das ist auch der Grund, warum wir die Schlichtung ablehnen. Man kann nicht schlichten über das Grundgesetz. Das dürfte jedem in diesem Raume klar sein. Und den Menschen da draußen auch.“