Kanzlerin versammelt Fraktions-Führer des Parlaments: Vorsicht, „Eilverfahren“ im Anflug

Wie „Reuters“ berichtet, versammelt Kanzlerin Angela Merkel am Montag Mittag (29.) „wegen der Zuspitzung der Schuldenkrise“ die „Fraktionsspitzen“ der Bundestagsparteien im Kanzleramt. Thema soll

„die Frage sein, wie sich die deutsche Politik auf die wahrscheinliche Zahlungsunfähigkeit Griechenlands einstellen soll“

Damit wird ein weiteres, vom Grundgesetz nicht vorgesehenes „Eilverfahren“ wahrscheinlich. In derartigen „Eilverfahren“ wurden bereits eine ganze Reihe von finanziellen und militärischen Blitzgesetzen durch Bundestag und Bundesrat gejagt – mit der dafür notwendigen Zustimmung aller Fraktionen, auch seitens „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“.

Vier Beispiele:

Hofreiter versucht sich als Gabriel-Bremse

Die CO2-Abgabe des Fraktionsvorsitzenden der „Grünen“ im Bundestag ist im Zusammenhang eines laufenden Machtkampfes und der Spionage-Affäre zu sehen. In der laufenden Staatskrise um die seit Jahrzehnten unkontrolliert wuchernden und nun endlich aufgeflogenen Metastasen der „Anarchos vom B.N.D.“ versucht die Merkel-Fraktion von „Bündnis 90/Die Grünen“ ihrem dünner werdenden „Teflon-Hosenanzug“ im Kanzleramt zu Hilfe zu eilen. Wie immer geht dies mehr oder weniger tolpatschig vonstatten.

Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“

Eine weitere Verschärfung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung in 2005 verfügte die „Überwachung“ von Netzknoten auf deutschem Territorium, auch „vom und in das Ausland geführten Telekommunikationsverkehr“.

Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Im Mai 2012 unterrichtete die Regierung den Bundestag über Einzelheiten. Diese halten Parlament und Regierung bis heute geheim.