Spionage und Informationskontrolle: Der technologische Quantensprung in 1943

USA, 1943. Mitten im Zweiten Weltkrieg.

In einem Labor der 1877 vom Schwiegervater Alexander Graham Bells gegrĂŒndeten Bell Company (heute der Weltkonzern AT&T), die fĂŒr das 1860 gegrĂŒndete Signal Corps der US Armee arbeitet, testet ein Wissenschaftler der Bell Company das 1925 von der US Armee in Dienst gestellte verschlĂŒsselnde Text-Kommunikationssystem SIGTOT. Es arbeitet nach dem US Patent #1,310,719 fĂŒr ein „geheimes Signalsystem“ des Bell Technikers Gilbert S. Vernam aus 1919 und benutzt zur VerschlĂŒsselung ein Bell GerĂ€t namens 131-B2.

An jenem Tage des Jahres 1943 bemerkt nun der fĂŒr die US Armee arbeitende Wissenschaftler der Bell Company ein technisches PhĂ€nomen, welches bis heute fast der gesamten Weltbevölkerung unbekannt ist, obwohl es die Sicherheit, die PrivatsphĂ€re, die Gesellschaften, die Staaten, die Sicherheit und das Leben von heute 7 Milliarden Menschen unmittelbar berĂŒhrt und gefĂ€hrdet:

jedes Mal wenn er ĂŒber den verschlĂŒsselnden Text-Kommunikations-Apparat SIGTOT einen Buchstaben eintippt, schlĂ€gt in einem entfernten Teil des Labors ein Oszilloskop aus.

Handliches kleines Wallpaper in Zeiten der totgeschwiegenen Spionage durch elektromagnetische Abstrahlung

Radio Utopie hat bereits vier Artikel der Serie „DER MOBILE TELEVISOR“ zum Thema Spionage mittels elektromagnetischer Strahlung bzw Abstrahlung, auch „Störstrahlung“ oder „kompromittierende Strahlung“ genannt, veröffentlicht. Da seitens der Prostituierten im Bundestag, der in der Enquete-Kommision unter den Boden gesĂ€uselten angeblichen „BĂŒrgerrechtler“ und natĂŒrlich auch seitens der selbsternannten „Experten“, Akademiker und anderer Fachnutten (wie z.B. denen aus dem Chaos Computer Club) weiter jedwede verifizierbaren und relevanten Äußerungen (geschweige denn Maßnahmen) gegen diese seit Jahrzehnten unter allgemeiner Omerta betriebene alltĂ€gliche skrupellose, kranke und obszöne Verletzung aller verfassungsmĂ€ĂŸigen Rechte der Menschen in dieser Republik ausbleiben, habe ich mal eben schnell ein kleines handliches Wallpaper fĂŒr den Desktop des arbeitswut-unbĂŒrgerlichen und von der Stasi 3.0 genervten Dissidenten entworfen.

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DER MOBILE TELEVISOR (IV): „Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung ĂŒberwacht“

Am 27. Februar 2008 erweiterte das nun fĂŒr die Berliner Republik amtierende Bundesverfassungsgericht in Urteil 1 BvR 370/07 das verfassungsmĂ€ĂŸige Grundrecht aller BĂŒrgerinnen und BĂŒrger auf informationelle Selbstbestimmung um das “Grundrecht auf GewĂ€hrleistung der Vertraulichkeit und IntegritĂ€t informationstechnischer Systeme”.