Kanzlerin versammelt Fraktions-FĂĽhrer des Parlaments: Vorsicht, „Eilverfahren“ im Anflug

Wie „Reuters“ berichtet, versammelt Kanzlerin Angela Merkel am Montag Mittag (29.) „wegen der Zuspitzung der Schuldenkrise“ die „Fraktionsspitzen“ der Bundestagsparteien im Kanzleramt. Thema soll

„die Frage sein, wie sich die deutsche Politik auf die wahrscheinliche Zahlungsunfähigkeit Griechenlands einstellen soll“

Damit wird ein weiteres, vom Grundgesetz nicht vorgesehenes „Eilverfahren“ wahrscheinlich. In derartigen „Eilverfahren“ wurden bereits eine ganze Reihe von finanziellen und militärischen Blitzgesetzen durch Bundestag und Bundesrat gejagt – mit der dafĂĽr notwendigen Zustimmung aller Fraktionen, auch seitens „Die Linke“ und „BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen“.

Vier Beispiele:

Verfassungsschutz: „Von einem anderen Land beauftragte Firma“ entdeckte durch „Zufallsfund“ Angriff auf IT-Netz des Bundestages

Das Sitzungsprotokoll der IuK-Kommission des Bundestages vom 21. Mai 2015 wirft viele Fragen ĂĽber den „Hackerangriff“ auf das Parlament auf. Unter anderem die nach der Rolle des Inlandsgeheimdienstes, in diesem „Totalschaden der Demokratie“.

Es folgen AuszĂĽge aus dem Sitzungs-Protokoll…

Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen

Nachdem der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages gestern wieder einmal alles tat um Theorien der gelernten Hilflosigkeit an sich selbst zu ĂĽben, machen wir diesem heute wieder einmal Beine. Und wieder einmal kĂĽrzere. Denn offensichtlich scheint es im Feld etwas Verwirrung zu geben: Parlament, Parteien und „Untersuchungsausschuss“ sind bezĂĽglich der Aktivitäten von Geheimdiensten und Regierung keineswegs so ahnungslos wie sie immer tun.

Ganz im Gegenteil.

Schach dem Neoconopticon

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die Räte von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer ĂĽber Europa“, die „ĂĽber alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur VerfĂĽgung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. AnschlieĂźend wurde zur Jahrtausendwende die Ăśberwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Aktivitäten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezĂĽglichen „Snowden-EnthĂĽllungen“ sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren Ermächtigung dieser seit Jahrzehnten betriebenen Agenda dienen sollen.