BDI-Boss Keitel: Zuviel „Öffentlichkeitsbeteiligung“ bei Industrie-„Projekten“

Am lukrativen Beispiel „Stuttgart 21“ erläutert der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Hans Keitel, dem staunenden Gerichtshof der Öffentlichen Meinung in einem Interview, dass der einfache Pöbel von Deutschland „anfällig“ für „Phobien“ sei und „gegen jeden technischen Fortschritt“. Der Vorsitzende der Industriefürsten Deutschlands Keitel „überlegt“, ob man die eigenen „Projekte“  – wie das größtenteils vom Staat finanzierte Industrie-Programm „Stuttgart 21“ – überhaupt noch dem Volk „erklären“ solle. Höfliche Stichwortgeber seiner Exzellenz Keitel: Markus Sievers und Steven Geyer in der „Berliner Zeitung“ (1), die seit 2009 vom M. DuMont Schauberg Verlagshaus kontrolliert wird.

Bundesverfassungsgericht: Urteil zu Werbungskosten bei Arbeitsplatz in Wohnung

Viele Bürger bekamen die Aufwendungen für ihren Arbeitsplatz in ihrer Wohnung nicht oder nur unvollständig zurückerstattet, da das Finanzamt die Hürden für die Anerkennung immer höher legte. Für diese ist das in einer heute veröffentlichten Pressemeldung gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Bedeutung und es gibt nicht wenige, die es mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen werden.

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Eidunbewussheit in niedersächsischem Verfassungsschutz – CDU am Abgrund?

Laut einem Artikel der Zeitung taz vom 24.02.2010 ist über den Antrag von Frau Jannine Menger-Hamilton, der Pressesprecherin der Linksfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, auf die deutsche Staatsbürgerschaft seit zweieinhalb Jahren noch keine Entscheidung gefallen. Die Antragstellerin war noch 2007 in der SPD gewesen. Ihre Eltern haben die britische bzw. die italienische Staatsbürgerschaft.

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Online-Zugriff, Passfotos: Wo bitte geht es zum „begründeten Eilfall“?

Berlin: Die begnadete Zwiedenkfabrik der Bundesregierung hat mal wieder einen Gedankenseitensprung ausgebuddelt, um den nächsten Kotau der Sozens gegen über dem Polizeistaat und ihrer Protagonisten um das Grundgesetz herumzureden – den Online-Zugriff auf Passfotos bei „begründeten Eilfällen“ (1).

Hey, Sozens: wenn man einen Eilfall begründen muss, dann ist es kein Eilfall mehr. Also was soll der Blödsinn?

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