Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemĂ€ĂŸ gewĂ€hlt. Zusammenfassung SĂ€mtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf LĂ€nderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „ĂŒberwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafĂŒr irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafĂŒr nicht einmal ein Gesetz. Der dafĂŒr erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „GefĂ€hrder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkĂŒrlich auserwĂ€hlte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.

#VierkommaNichts: A.f.D. in der „politischen Stimmung“ bei 11 % – das sind 7 % zuviel

Statusbericht Aktion VierkommaNichts: die „Alternative fĂŒr Deutschland“ unter die FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde zu versenken In der aktuellen (13.5) Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen („ZDF Politbarometer“), fĂŒr die vom 10.-12.Mai 1263 Personen befragt wurden, beziffert diese die Parteiorganisation „Alternative fĂŒr Deutschland“ in ihrer „Projektion“ einer Bundestagswahl bei 13 Prozent, plus 1 Prozent. In der „politischen Stimmung“ dagegen, welche heute so seltsam unter den allgemeinen MĂ€hdientisch fĂ€llt, kommen die Wahl-Gurus des Staatsfernsehens aber nur auf 11 Prozent, plus 2 Prozent. Das nun sind 7 Prozent zu viel.