Karlsruhe demokratisiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes

Das Bundesverfassungsgericht erklĂ€rt in Urteil 2 BvE 4/11 den Fiskalpakt (zuvor „Euro-Plus-Pakt“), den gesamten „EuropĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie alle völkerrechtliche VertrĂ€ge, die „in einem ErgĂ€nzungs- oder sonstigen besonderen NĂ€heverhĂ€ltnis zum Recht der EuropĂ€ischen Union stehen“, zu „Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union“ nach Artikel 23 Grundgesetz. Gleichzeitig schafft es faktisch ein neues Grundrecht auf „parlamentarische Öffentlichkeit“, stellt dieses unter den Schutz der „grundgesetzlichen VerfassungsidentitĂ€t“ und definiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes nach dem „Bild“ vom verfassungsĂ€ndernden Gesetzgeber des Jahres 1992″.

Das hat Ă€ußerst weitreichende Konsequenzen.

GefÀhrliche Spiele in Syrien

Die Vereinigten Staaten von Amerika und ihre Alliierten haben seit ĂŒber einem Jahr aktiv versucht, die Regierung Assad in Syrien zu stĂŒrzen. Sie haben Waffen, Geld, Kommunikationsausstattung und KĂ€mpfer nach Syrien geschleust, um einen Aufstand der Sunniten gegen das von Alewiten dominierte Regime auszunutzen.

Categorized as: Allgemein