Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafĂĽr mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber ĂĽber eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative fĂĽr Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässĂźlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

U.N.O. grĂĽndet neues „Anti-Terror-BĂĽro“ unter russischer FĂĽhrung

Am 16.Juni 2017 wurde von den Mitgliedsländern der Organisation der Vereinten Nationen auf der Generalvollversammlung einhellig beschlossen, dem Vorschlag des Generalsekretärs, António Guterres, zuzustimmen, eine neue U.N. Counterterrorism-Abteilung neben den schon zahlreich derartiger bestehenden zu etablieren. Deren Chef erhält den Status eines Stellvertreters des U.N.O.-Generalsekretärs.