Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschlieĂźen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „ĂĽberwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafĂĽr irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafĂĽr nicht einmal ein Gesetz. Der dafĂĽr erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkĂĽrlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.

Wenn die EU an ihren Waffen festhält, werden die Amerikaner das einzige Opfer der Sanktionen Washingtons sein

Regierungen können es ihren Unternehmen untersagen, die Sanktionen einzuhalten. So hat die Europäische Union am 7. August ein Sperrstatut erlassen, das europäischen Unternehmen die Einhaltung der extraterritorialen Sanktionen der USA verbietet. Das Sperrstatut hebt alle US-Gerichtsurteile gegen Unternehmen auf, die Washingtons Bemühungen ignorieren, ihnen zu sagen, mit wem sie Geschäfte machen können, und erlaubt es Unternehmen, Schadenersatz aus solchen Sanktionen zu erhalten.

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