GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz erklärt.

Keine Volksabstimmung ĂĽber das Finanzsystem „Euro“ ohne soziale, demokratische Alternative!

Vorsicht vor dem neuen Trick von Sahra Wagenknecht. Eine Volksabstimmung á la „Friss das, sonst gibt´s nix!“ nĂĽtzt nur den Euro-Finanzextremisten und der geostrategischen imperialistischen Agenda zur Errichtung eines Zentralkonstrukts quer ĂĽber den Kontinent.

Deutschlands Versagen zum Internationalen Tag der U.N.O. zur UnterstĂĽtzung der Opfer von Folter

Wenn also heute der Internationale Tag zur Unterstützung der Opfer der Folter begangen wird, müssen ausnahmslos alle Dokumente unserer nationalen Geheimdienste auf den Tisch um belastendes Material zur Beihilfe mit entsprechenden Konsequenzen zu ahnden. Würden Aktivitäten zur Entlastung von Vorwürfen beitragen, gäbe es keinen Grund, diese nicht zu veröffentlichen. Der vorgeschlagene geheime Mediator, eine Einzelperson – im Fall des Versagens des N.S.A.-Untersuchungsausschusses wäre völlig unnötig.

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