AffÀre um Bundesnachrichtendienst: Der erste echte Whistleblower und der Skandal

Wieder einmal verstehen BĂŒrgerrechtler und Öffentlichkeit nichts von dem was gerade rund um und im Bundesnachrichtendienst passiert. Eine ErlĂ€uterung. Der Apparat in Deutschland ist eine traditionelle Macht. Man kann sagen (und gerade Faschisten tun das gerne) er ist „die Macht“ – aber eben nur die inoffizielle, ein essentieller Baustein des Tiefen Staates, nicht die der vor zwei Jahren zu Beginn der AffĂ€re außer Funktion gesetzten Republik. Eben diese Verwechslung von Macht und Republik macht autoritĂ€res oder gar totalitĂ€res Denken identifizierbar. Was sich nun im Apparat ereignet hat, dem der Bundesnachrichtendienst seit seiner Formierung nach dem Faschismus als eine Art Überspinne vorhockt, ist Folgendes: zum ersten Mal hat ein Agent, Verzeihung, ein „Mitarbeiter“ des B.N.D. die PflichterfĂŒllung nach dem Grundgesetz ĂŒber Korpsgeist, Kadavergehorsam und Omerta gestellt und einem gewĂ€hlten ReprĂ€sentanten des Volkes (der Republik, wir verstehen das) seine Bespitzelung durch den „Auslandsnachrichtendienst“ mitgeteilt. Der Gewissenskonflikt war offenbar dieses eine Mal, bei diesem einen Whistleblower (es gibt kein deutsches Wort dafĂŒr), zu groß. Und nicht zuletzt der rechtliche Konflikt. Denn noch einmal in Zeitlupe:

Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-MassenĂŒberwachung

Der Generalbundesanwalt hat sich nach langem Schweigen zur Strafanzeige mehrerer BĂŒrgerrechtsorganisationen gegen die Bundesregierung wegen des massenhaften Ausspionierens der Bevölkerung durch Geheimdienste geĂ€ußert. Er zögert die Einleitung eines Ermittlungsverfahren aber weiter hinaus. Wir veröffentlichen das Schreiben.