DER TERRORKRIEG: Lehre vom „Totalen Krieg“

„Dieses Modell nimmt an, dass die Standards für bewaffnete Konflikte der Genfer Konvention IV von 1949 und ihre entsprechenden U.N.-Zusätze, wegen der gegenwärtigen allgemeinen Praktiken von islamischen Terroristen, nun global nicht länger relevant oder respektiert sind. Das würde die Option offenlassen, noch einmal wo immer notwendig den Krieg gegen eine Zivilbevölkerung zu führen (die historischen Präzedenzfälle von Dresden, Tokio, Hiroshima, Nagasaki sind anwendbar zur Zerstörung von Mekka und Medina DP in Phase III)“

Kriegsrecht in Mogadischu: Machtübernahme durch in U.S.A. trainierte Elitetruppen

„Von allen Sicherheitseinheiten der Übergangsregierung (SFG) sind die in den U.S.A. ausgebildeten Spezialeinheiten die professionellsten, disziplinieresten und wirksamsten. Die internationale Friedenstruppe A.M.I.S.O.M. hat einen guten Job bei der Bekämpfung von Al Shabaab getan, aber die Special Forces ist die einzige effektivste somalische Sicherheitseinheit der SFG, die in der Lage ist, einen Sieg über Al Shabaab zu erringen und die sich in Kämpfen bewährt hat“

#NoPNR: Aktionstag gegen „europaweite Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten“

Zu bundesweiten Aktionstagen gegen die geplante Massenüberwachung von Flugreisenden ruft für Samstag, den 11.April, ein Bündnis überwachungskritischer Gruppen in ganz Deutschland auf. Auf zahlreichen Flughäfen der Republik wird es Informationsstände und Aktionen geben. In Berlin, Frankfurt am Main, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, Nürnberg, Stuttgart und Hamburg soll über die geplante europaweite Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten informiert werden.

DER TERRORKRIEG: Seine Logik

Im zweiten Teil unserer Artikelserie beleuchten wir die Kriegslogik des „war on terror“. Diese ist im Kontext der Militärbewegungen, Interventionen, Spannungsfälle und Attentate im weltweiten Krieg seit 2001 insgesamt zu sehen, ist also als Blaupause einer Analyse der „Kriege im Krieg“ in diversen Staaten und Regionen vielfältig anwendbar. Verweise auf Quellen dienen lediglich als exemplarische Beispiele eines weltweit registrierbaren Musters.

„BND operiert ohne Rücksicht auf das Grundgesetz“: Bundestagspetition gegen nochmalige Erhöhung des Spionage-Budgets

Seit Mitte der 90er Jahre betreibt die Regierung, per einfacher Verordnung, eigene Spionage-Einrichtungen bei allen großen Telefongesellschaften, Funkanbietern bzw späteren Internet-Versorgern / Providern in der Republik. Diese wurden zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet. Spätestens mit Inkrafttreten der zweiten Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) Mitte 2002 wurde daraus eine Infrastruktur der Totalüberwachung, über welche die Regierung – maßgeblich durch den Bundesnachrichtendienst – eine “strategische Überwachung der Telekommunikation” auch der Bevölkerung im Inland betrieb.