Einsatz fremdstaatlicher Ordnungskräfte im Inneren: Bundes- und Landesregierung müssen zur Rechenschaft gezogen werden

Bereits in der Nacht zum 8.November verlangte die Partei DIE GUTEN eine Stellungnahme der Verantwortlichen für den Einsatz von Polizei aus Frankreich, Polen und Kroatien während des Castor-Transportes nach Gorleben. Diesen Einsatz fremdstaatlicher Ordnungskräfte im Inneren gegen politische Demonstranten der Republik hatten in den Stunden zuvor Zeugen aus dem Wendland gemeldet.

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Ein ganz normaler Betrug

Laut einer Anklage der New Yorker Staatsanwaltschaft, sowie des New Yorker FBI (1) haben sechs Angestellte der „Konferenz für jüdische Schadensersatzansprüche gegen Deutschland“ („Conference on Jewish Material Claims Against Germany“), zusammen mit 11 weiteren Angeklagten über zehn Jahre lang Betrüger rekrutiert, die sich durch gefälschte Lebensläufe und erfundene Geschichten in über 5.600 nicht regulär genehmigten Anträgen insgesamt 42 Millionen Dollar aus zwei Fonds ausbezahlen ließen, die vom deutschen Staat für Überlebende des Holocaust bezahlt werden. Anschließend, so das FBI, „behielten diese Insider einen Teil des Geldes für sich und ihre Mitverschwörer“.

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Juristen zu Stuttgart 21

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und zur rechtlichen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes vom 30. September 2010 Die „Juristen zu Stuttgart 21“ sind ein unabhängiger Arbeitskreis von zurzeit etwa 30 Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Berufsgruppen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Diskussionen über Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 zu versachlichen.

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Verletzte verklagen Land wegen Polizeieinsatz am 30.9.

„Art und Weise des Einsatzes der Wasserwerfer war rechtswidrig“ Stuttgart, 28. Oktober 2010: Die vier am schwersten verletzten Demonstranten der friedlichen Demo am 30.09.2010 reichten heute eine Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart ein. Ziel ist es, die Rechtswidrigkeit des Polizei-Einsatzes am „Schwarzen Donnerstag“ feststellen zu lassen. Zeitgleich mit der Eröffnung eines Untersuchungsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg wird somit das Verwaltungsgericht Stuttgart, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes prüfen.

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