Analyse: Die Kriegslobby hat verloren, Chinas geopolitisches Gewicht ist dramatisch gewachsen

Die Bedeutung von Chinas Beistandserklärung für Nordkoreas Regime, wie auch der deutlichen Ansage an Pjöngjang alle Folgen einer wahnsinnigen Attacke auf U.S.-Territorium gefälligst selbst auszubaden, ist in der Öffentlichkeit natürlich nicht begriffen worden.

Entsprechend abermals unsere gestützte Kommunikation.

Starker G20-Staat: Sogar im Lügen nur Mittelmaß

Zu dem vom „S.P.D.“-Innensenator Andy Grote in Hamburg vermeldeten „bewaffneten Hinterhalt“ auf dem mit Baugerüst versehenen Haus am Schulterblatt 1, dem dort von Anti-Terror-Kommandos aus Deutschland und Österreich unter Gebrauch von Schusswaffen vorgenommenen Einsatz mit Stürmung diverser Wohnungen, sowie zu Weiterem ein paar Kleinigkeiten, welche sogar für Fans des starken G20-Staates interessant sein dürften.

Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die Hintertür

Laut den Karlsruher Interpreten führt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

G20: Das ist nicht „Hell“, das ist Hamburg, ihr Contras!

Diese angebliche „autonome und anti-kapitalistische Allianz“ unter dem Motto „Welcome to hell“ ist, meiner bescheidenen Einschätzung nach, ein geradezu klassisches Beispiel von alten „Couterinsurgency“-Taktiken. Auch deren Demonstrationsaufruf liest sich, als hätte jemand versucht vom Original – das bin ich, alle anderen nicht ausgeschlossen – abzuschreiben bzw dessen Stil zu kopieren, irgendwie. Eine Software tut´s auch, gell. Finger weg von diesem Haufen und dieser Demonstration am 6. Juli auf dem Fischmarkt!

Der Anschlag auf die Demokratie heisst „S.P.D.“

Die Firma unter dem Label „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ greift zur Taktik der vorgetäuschten Schizophrenie: „Wählt uns, damit wir nicht sind wie wir“. Am Ende ihrer „Systemrelevanz“ angelangt und vor einer Existenzkrise stehend, flüchtet sich die unter der ehedem gutgehenden Marke „Sozialdemokratische Partei“ agierende Firma auf ihrem Parteitag in Dortmund mit „Kanzlerkandidat“ Martin Schulz (einer skurrilen Mischung zwischen Bauernopfer und Sandsack) in die Taktik der vorgetäuschten Schizophrenie. Es gilt, um jeden Preis Aufmerksamkeit zu erhaschen, sei es durch bizarre Lobudelei und ein „Wird schon!“ der Meinungsmanager aus der kontrollierten Presse, oder die von der Firma bereits Angeekelten irgendwie noch weiter zu emotionalisieren. Aufmerksamkeit! Aufmerksamkeit! Irgendwie….

Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.