Parlament wusste von Spionage gegen Unschuldige durch Länderpolizei
Die BKA-Gesetze im Zuge der „Online-Durchsuchung“ sind der Versuch einer Legalisierung bereits praktizierter Massenspionage Berlin: Während man sich in der Hauptstadt der 3.Republik derzeit in Regierung und Parlament über die aufgeflogenen Pläne der BKA-Ermächtigungsgesetze zur Totalüberwachung Unschuldiger herausredet, wusste die „Tagesschau“ von einer diesbezüglichen Anfrage der FDP bereits im März. In dieser bestätigte die Bundesregierung, dass die Video- und Tonüberwachung auf dem Niveau von „1984“ gegen jedermann bereits durch die Länderpolizei praktiziert wird. Wörtlich hiess es in der Antwort:„Die Länderpolizeigesetze sehen (…) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor.“ Das beruhigende Fazit der Öffentlich-Rechtlichen: „die Video-Überwachung von Wohnungen scheint an sich nichts Neues zu sein.“
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