Verwaltungsgericht Stuttgart: BlockadefrĂĽhstĂĽck gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt.

Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem BlockadefrĂĽhstĂĽck am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschĂĽtzte Versammlung gehandelt, erklärte das VG Stuttgart und bestätigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drängen die S21-Gegner auf Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten.

Was soll dieser Heckmeck da im Innenministerium?

Schon seltsam, wie Innenminister Thomas de Maiziere, der es immerhin schaffte 2009 den ex-BND-Präsidenten und damaligen Staatssekretär seines Vorgängers Schäuble, August Hanning, mit Anlauf hinaus zu werfen, sich wegen Versetzung bĂĽrokratieextremistischer Sipp- und Liebschaften auf einmal derartigen Intrigen ausgesetzt sieht, dass mit „Bild“ und „Focus“ gleich zwei mediale Tiefstaatsgewerkschaften „aua“ schreiben.