Farce in Afghanistan: Löst den Verteidigungsausschuss auf

Während meiner Einschätzung nach I.S.A.F., Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst und C.I.A. in Afghanistan schlicht ihre alliierten Kriegsfürsten Gulbuddin Hekmatyar und Abdul Dostum in neuen Kleidern antreten lassen, ob als „Taliban“ oder als „Islamischer Staat“, „I.S.I.L.“ oder „I.S.I.S.“, und um ihren vierzehnjährigen Krieg, ihre Besatzungszone, samt entsprechenden Budgets und Privilegien kämpfen, üben sich deren Kollaborateure im schlechtesten Parlament im dümmsten Land der Welt konsequent weiter im gewissen Nichts.

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Schwarzer Donnerstag, S21: „Nun wollen wir gemeinsam Herrn Dorers gründliche Ermittlungsarbeit unterstützen“

Die Rede von Dieter Reicherter, ehem. Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a. D., bei der gestrigen 290. Montagsdemo gegen „Stuttgart 21“ (S21). Hinweis: am 30. September 2015 jährt sich zum fünften Mal der „Schwarze Donnerstag“.

Totale Weltordnung: 193 Regierungen beschließen einstimmig „Agenda 2030“

Gestern, am 25. September 2015, beschlossen die Regierungen bzw Machthaber über 193 Staaten einstimmig als Allgemeine Versammlung der Vereinten Nationen einen von der Kommission für Nachhaltige Entwicklung vorgelegten 15-Jahres-Plan. Titel vom einstimmig angenommenen „Weltrettungsplan“: „Unsere Welt transformierend: Die Agenda 20130 für nachhaltige Entwicklung“ („Transforming our World: The 2030 Agenda for sustainable Development“).

Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung über „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung über die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenüber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und Kriegführung faktisch auf.

Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz über den militärischen Abschirmdienst), das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.

Für die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will.