„Hauptausschuss“ des Bundestages: Institutionalisierung des abrufbaren Ausnahmezustands
Am Donnerstag, dem 28. November, kommt nach einem Antrag von BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen der Bundestag zu einer weiteren Sondersitzung zusammen. Das Parlament, dessen letzte regulĂ€re Sitzung auf Juni datiert, plant – angeblich fĂŒr eine „Ăbergangsphase“ – die Installation eines prĂ€zedenzlosen und von der Verfassung nicht vorgesehenen „Hauptaussschusses“ aus jeweils 40 Mitgliedern und Stellvertretern aus allen Parteien. Als faktisches Notstandsparlament in einem vom Parlament selbst erklĂ€rten Ausnahmezustand, da nur mit geschĂ€ftsfĂŒhrender Regierung, soll es u.a. mindestens zwei MilitĂ€reinsĂ€tze der Bundeswehr in Afrika beschlieĂen, sowie „BeschlĂŒsse des Euro-Rettungsmechanismus ESM“ vorbereiten. Dabei ist unklar, ob der Einsatz der deutschen MarinestreitkrĂ€fte im Rahmen einer „PrĂ€senz- und Ăberwachungsoperation“ im gesamten Mittelmeerraum (und damit auch vor der KĂŒste Syriens) bereits wie geplant am gestrigen Mittwoch durch die geschĂ€ftsfĂŒhrende Merkel-Regierung verfassungswidrig ohne Parlamentsbeschluss verlĂ€ngert wurde.
Eine Chronologie und EinschÀtzung der Ereignisse.
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