Regierungen erkennen Existenzrecht europäischer Demokratien immer noch nicht an

„Wenn aus Deutschland und Frankreich Merkcron wird…“: die paneuropäisch-transatlantischen Ideologen Steffen Dobbert und Fabian Federl dürfen auf zeit.de die Jahrhunderte alten Fantasien eines kontinentalen Konstrukts über Europa ausbreiten. In diesen wird mindestens das Existenzrecht von immerhin 28 europäischen Demokratien in der „Europäischen Union“ in Frage gestellt. Asien ist nichts dagegen.

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Stellungnahme der A.f.D. Niedersachsen zu den gefälschten Schreiben

Anmerkung der Redaktion: Aus unserer Sicht ist die Parteiorganisation „Alternative für Deutschland“ (A.f.D.) ein Haufen Barbaren und Egoisten. Unsere Argumente gegen diese Partei haben wir hier veröffentlicht. Wir wollen diese Partei auch weiterhin auf VierkommaNichts bringen und damit unter die Fünf-Prozent-Hürde – aber nicht durch Betrug und Sabotage an dieser bereits gefährdeten zweiten deutschen Demokratie. Wir gehen davon aus, dass hinsichtlich der gegenwärtigen Affäre um die gefälschten, als Schreiben der Landeswahlleiterin von Niedersachsen getarnten Schriftstücke es sich in der Tat um einen Betrug an, nicht durch die A.f.D. Niedersachsen handelt. Wir halten die Darstellung der Führung des Landesverbandes dieser Partei hinsichtlich der Ereignisse für glaubwürdig. Deswegen veröffentlichen wir im Presse- und Bürgerportal deren Pressemitteilung.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.