Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die HintertĂŒr

Laut den Karlsruher Interpreten fĂŒhrt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von TarifvertrĂ€gen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemĂ€ĂŸ sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der EinschrĂ€nkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfĂŒllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

Offener Brief von Axel Köhler-Schnura, GrĂŒndungs- und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren an die Deutsche Post

Sie verkehren die RealitĂ€ten: Es sind einzig Sie, die Sie den Betriebsfrieden stören. Indem Sie ArbeitsplĂ€tze vernichten, die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Einkommen Ihrer BeschĂ€ftigten mindern. Und das alles gravierend und im großen Stil. Und auch nicht erst seit heute, sondern anhaltend seit Mitte der 90er Jahre.
Vor diesem Hintergrund haben Ihre BeschĂ€ftigten viel zu viel erdulden mĂŒssen und viel zu lange still gehalten.
Wir sind bei Ihnen GeschĂ€ftskunde seit Mitte der 80er Jahre. In den 90er Jahren hat es begonnen, dass in Ihren Filialen, in Ihren Postzentren und auch in Ihrem Außendienst der Arbeitsdruck unertrĂ€glich geworden ist. U.a. haben Sie fortlaufend StellenkĂŒrzungen und Entlassungen vorgenommen

Streik, Sieg, Grundgesetz

Die Gewerkschaft der Deutschen LokomotivfĂŒhrer setzt Artikel 9 der Verfassung gegen den im Staatsbesitz befindlichen Konzern Deutsche Bahn AG durch. Die G.D.L. erklĂ€rte zum Streikende heute (Do.) um 19 Uhr, nach einer Einigung mit der DB AG ĂŒber die tariflichen Grundlagen fĂŒr einen FlĂ€chentarifvertrag fĂŒr das Zugpersonal, sowie auf ein Schlichtungsverfahren: