Haben „EuropĂ€ische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „EuropĂ€ische Union“ ein MilitĂ€rpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines BĂŒndnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. DiesbezĂŒglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „EuropĂ€ische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur ErgĂ€nzung des Grundgesetzes“. Diese VerfassungsĂ€nderungen, die u.a. die Gewaltenteilung fĂŒr das Grundrecht der BĂŒrger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage fĂŒr den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂŒr im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt. Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausfĂŒhrenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in MilitĂ€r und Geheimdiensten) quasi als juristische „SchlĂ€fer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten. Aber welchen Falles? Und durch wen?

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lĂŒgt oder schweigt.

Herrmann: Bayern entscheidet ĂŒber Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun“

Der bayrische Landesinnenminister fordert, schon wieder, den MilitĂ€reinsatz im Innern. Im Gegensatz zu seiner nur Tage alten Vorstellung entscheidet darĂŒber nun nicht mehr die Polizei, sondern seine eigene Landesregierung.

Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in MĂŒnchen MilitĂ€reinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei

Bayerns Innenminister Herrmann fordert in einem heute erschienenen, aber vor dem „Amoklauf“ in MĂŒnchen gefĂŒhrten Interview genau das, was laut Bundesverteidigungsministerin Leyen in MĂŒnchen kurz bevor stand: den Bundeswehreinsatz im Inland als Ordnungsmacht, unter „Oberhoheit“ der Polizei.