Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil ĂŒber die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden ĂŒber ausgewĂ€hlte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die AktivitĂ€ten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „GrĂŒne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien gefĂŒhrten Landesregierungen in ThĂŒringen und Baden-WĂŒrttemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). NĂ€chsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche TotalĂŒberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnĂ€chst ein Verfassungsurteil, welches dies Ă€ndern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentĂ€r wieder in Funktion setzen könnte.

Ex-Verfassungsgerichts-PrĂ€sident: Grundgesetz nur in „Grenzen“ gĂŒltig

Hans-JĂŒrgen Papier (C.S.U.), bis 2010 PrĂ€sident des Karlsruher Verfassungsgerichts, hat sich in einer putschistischen Äußerung Weimarschen Ausmaßes zur laufenden Spionage-AffĂ€re und TotalĂŒberwachung der Berliner Republik durch diverse staatliche Organe und internationale Konzerne geĂ€ußert. Statt sich nun vor die Verfassung und die durch sie beschĂŒtzten BĂŒrgerinnen und BĂŒrger zu stellen, stellt er sich gegen sie und spricht den deutschen Staat davon frei sich an das Grundgesetz ĂŒberhaupt halten zu mĂŒssen. Des Weiteren behauptet er, das Grundgesetz wĂŒrde die Deutschen nicht vor den Handlungen anderer Staaten schĂŒtzen.

ErmÀchtigungsgesetz durch MilitÀrs: Pentagon autorisiert sich zum Einsatz des MilitÀrs im Inland bei zivilen Unruhen

Mit der subtilen Umformulierung des bestehenden Gesetzes „Defense Support of Civilian Law Enforcement Agencies“, welches unter Auflagen den Einsatz militĂ€rischer Truppen wie etwa im Fall einer Naturkatastrophe oder nuklearen UnfĂ€llen regelt, kann man im Prinzip jetzt von einem Zustand des Kriegsrechts in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehen, die in ihrer Transformation zu Polizeistaat und Diktatur einen grossen Sprung nach vorn unternommen haben.