Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „Europäische Union“ ein Militärpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. Diesbezüglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „Europäische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage für den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt. Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausführenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in Militär und Geheimdiensten) quasi als juristische „Schläfer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten. Aber welchen Falles? Und durch wen?

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lügt oder schweigt.

Herrmann: Bayern entscheidet über Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun“

Der bayrische Landesinnenminister fordert, schon wieder, den Militäreinsatz im Innern. Im Gegensatz zu seiner nur Tage alten Vorstellung entscheidet darüber nun nicht mehr die Polizei, sondern seine eigene Landesregierung.

Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei

Bayerns Innenminister Herrmann fordert in einem heute erschienenen, aber vor dem „Amoklauf“ in München geführten Interview genau das, was laut Bundesverteidigungsministerin Leyen in München kurz bevor stand: den Bundeswehreinsatz im Inland als Ordnungsmacht, unter „Oberhoheit“ der Polizei.