Ausnahmezustand in Äthiopien bleibt nachdem 26000 in Militärcamps verschleppt wurden

So seien 26130 Äthiopier verhaftet wurden. Von diesen wurden 475 Personen nach einem „Beratungsgespräch“ freigelassen, während 4996 vor Gericht gebracht werden. Die verbleibenden 20659 wurden nach der Inhaftierung in mehreren Militärlagern in verschiedenen Zeiträumen interniert und anschliessend auf freien Fuss gesetzt, so das Untersuchungskomitee.

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Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „Europäische Union“ ein Militärpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines BĂĽndnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. DiesbezĂĽglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „Europäische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „groĂźen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung fĂĽr das Grundrecht der BĂĽrger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage fĂĽr den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂĽr im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt. Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Ăśber die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausfĂĽhrenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in Militär und Geheimdiensten) quasi als juristische „Schläfer“ geschaffen, um „nach MaĂźgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten. Aber welchen Falles? Und durch wen?

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lĂĽgt oder schweigt.