„… um jeden Widerstand im Volk gegen die Vorbereitung eines Dritten Weltkrieges zu unterdrĂŒcken“

Angesichts einer möglichen friedlichen Wiedervereinigung des geteilten Korea und einer Zukunft in SouverĂ€nitĂ€t, aber ebenso einem weiteren drohenden Angriffskrieg in Asien, Afrika, oder Europa, der durch die Kanzlerin, ihre BĂŒttel und Parlamentsparteien in Deutschland vorbereitet, gefordert, abgesegnet, toleriert bzw aktiv oder passiv unterstĂŒtzt wird, ist die 1967 nach Westdeutschland geschmuggelte Tonaufnahme von Max Reimann ein wichtiges zeithistorisches Dokument.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklÀrte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemĂ€ĂŸ beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun ĂŒbertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter MĂŒller, Doris König und Ulrich Maidowski die MachtfĂŒlle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.