Der „starke“ tiefe Staat
Trotz nach Jahrzehnten schlieĂlich unter den Begriffen „Gladio“ oder „Stay Behind“ bekannt gewordenen geheimen Attentats-Armeen des Staates, eingebunden in Hierarchie und Befehlskette von Nordatlantikpakt und Leit-Imperium Vereinigte Staaten von Amerika, drĂŒckt sich die „breite Ăffentlichkeit“ in der Republik immer noch um die Tragweite der StaatsaffĂ€re um den durch einen reinen Zufall aufgeflogenen faschistischen Elitesoldaten der Bundeswehr und deren beiseite geschaffte Munition und Sprengstoff.
Dabei ist dessen „Netzwerk“ offensichtlich der „starke Staat“ selbst.
Nach öffentlich vorliegenden Informationen, die offenbar seitens verschwiegener Befehle und ausfĂŒhrender Stellen zur Informationskontrolle permanent angepasst werden und / oder aus Suchmaschinen verschwinden, stellt sich der Fall eines Elitesoldaten und Offiziers der Bundeswehr, der mit deren militĂ€rischen Sprengstoffen offensichtlich Attentate unter Falscher Flagge und IdentitĂ€t eines AuslĂ€nders und Asylbewerbers aus Syrien bzw vorbereitete, wie folgt dar.
Der heutige Oberleutnant der Bundeswehr, dessen ausgegebene IdentitĂ€t „Franco A.“ lautet, aber dessen tatsĂ€chliche IdentitĂ€t möglicherweise auf Befehl staatlicher Stellen alle populĂ€ren Medien gezielt verschleiern, wird 2009 nach Fontainebleau versetzt, wo die Bundeswehr seit 1957 vertreten ist und wo sich der damalige Hauptsitz der Bundeswehrverwaltungsstelle der Bundeswehr in Frankreich befindet. Er untersteht dort der Deutschen Stabsgruppe Frankreich (DtStGrpFR) unter FĂŒhrung des deutschen MilitĂ€rattachĂ©s / VerteidigungsattachĂ©s in Paris, Werner Weisenburger, heute Leiter vom StreitkrĂ€fteamt.
Der heutige Oberleutnant der Bundeswehr beginnt dort ein Studium der Staats- und Sozialwissenschaften an der nicht weit entfernten traditionsreichen französischen MilitĂ€rschule Saint-Cyr, lĂ€sst sich vier Jahre Zeit und reicht dort Ende Dezember 2013 eine lupenrein faschistische Abhandlung als Masterarbeit ein. Er zeigt, offensichtlich renommiert gelehrt und ausgebildet und in echter französisch-deutscher MilitĂ€rfreundschaft, das babyhafte VerstĂ€ndnis von der Welt als einem Sandkasten voller Ameisenhaufen, deren Zusammenwurf gefĂ€hrlich sei fĂŒr die einzelnen HĂ€uflein, und bekommt nach einem kleinen „Du, Du!“ von einem Wehrdisziplinaranwalt (von dem wir noch hören werden) und dem guten Rat, besser alles nochmal umzuschreiben, im Juli 2014 seinen Abschluss in Staats- und Sozialwissenschaften.
Ein Jahr spÀter, im Juli 2015, wird er zum Berufssoldaten ernannt.
Die Bundeswehrverwaltungsstelle ist mittlerweile seit 2010 von Fontainebleau nach Illkirch-Graffenstaden (nahe StraĂburg) verlegt worden, wo auch das französisch-deutsche JĂ€gerbataillon 291 stationiert ist. Ab wann genau „Franco A.“ diesem als Oberleutnant dient, ist unklar.
Ende 2015 geht der in Frankreich stationierte Bundeswehr-Offizier, der beim Verfassungsschutz die SicherheitsĂŒberprĂŒfung SĂ2 bestanden und Zugang zu geheimen Unterlagen hat, im hessischen GieĂen zur Erstaufnahmeeinrichtung fĂŒr FlĂŒchtlinge und gibt sich unter falscher IdentitĂ€t als FlĂŒchtling aus Syrien aus. Er kann kein Arabisch. Angeblich legt er keine professionell oder amtlich-dienstlich gefĂ€lschten Papiere vor. Keiner will etwas bemerkt haben.
Im Januar 2016 stellt der in Frankreich stationierte rechtsextreme deutsche Elitesoldat im bayrischen Zirndorf in der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung fĂŒr FlĂŒchtlinge einen Asylantrag – wegen politischer Verfolgung. Er muss beim Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Asylbehörde) nicht einmal den Namen seiner TarnidentitĂ€t aufschreiben.
Aber Brutus und Cassius und das Bundeskriminalamt und der MilitĂ€rische Abschirmdienst und die Todesschwadronen vom Joint Special Operations Command (1, 2, 3, 4, 5, 6) und die U.S.-Regierung, welche die Bundeswehr im FrĂŒhjahr 2016 zur Bundesregierung schickte um ihr anzubieten die Bundeswehr an „einer kleinen militĂ€rischen Einheit“ zu beteiligen“, zur „Beobachtung auslĂ€ndischer Dschihadisten“, und Europol, was nach E.U.-PlĂ€nen jetzt mit dem J.S.O.C. Daten tauschen soll, sind alles ehrenwerte Leute.
Im Sommer 2016 – mindestens ein deutscher Elitesoldat in Frankreich ist gleichzeitig syrischer „Asylant“ in Bayern – ereignen sich in Bayern und Baden-WĂŒrttemberg innerhalb von einer Woche eine Reihe gleichermaĂen merkwĂŒrdiger, wie tödlicher „VorfĂ€lle“, die umgehend Syrern, „Asylanten“ und sonstigen Ăblichen angelastet werden: in WĂŒrzburg am 18.7., in MĂŒnchen am 22.7., in Reutlingen und Ansbach am 24.7. (Analyse zum WĂŒrzburg-Attentat: Psychologische KriegfĂŒhrung zwecks Akzeptanz von Krieg, politischer Verfolgung und MassenĂŒberwachung)
U.a. fordert der bayrische Innenminister Joachim Herrmann in bemerkenswerter Anfall Hellseherei in einem vor dem Attentat in MĂŒnchen gehaltenen und kurz danach veröffentlichen Interview genau den Einsatz der Bundeswehr im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei bei Attentaten, welcher wĂ€hrend des Attentats in MĂŒnchen kurz bevorstand und welcher der ungemein fachkundigen ex-Familienministerin und Oberkommandierenden Ursula von der Leyen durch eine Reihe ihr ins Ohr plĂ€rrenden „Experten“ angedreht werden sollte.
Oktober und November 2016: in zwei historisch, verfassungsrechtlich, gesamtgesellschaftlich und nicht zuletzt sicherheitsrechtlich verheerenden und die Republik gefĂ€hrdenden BeschlĂŒssen gibt das Bundesverfassungsgericht Deutschland fĂŒr die Exekutivbehörden bzw deren ĂŒbergeordnete reale Hierarchie und Befehlskette (Nordatlantikpakt < Washington) zum Abschuss frei. Verfassungsgerichtsbeschluss 2 BvE 5/15, veröffentlicht am 14. Oktober 2016, verfĂŒgt die Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die âN.S.A.-Selektorenlisteâ. Beschluss 2 BvE 2/15, veröffentlicht am 15. November 2016, verfĂŒgt die Geheimhaltung der âSelektorenlisteâ auch vor dem âUntersuchungsausschussâ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency.
Die Verfassungsgerichter beziehen sich in ihrem Urteil zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission ausdrĂŒcklich auf das zumeist als BVerfGE 30, 1 zitierte „Abhörurteil“ des westdeutschen Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1970. In diesem hatte das westdeutsche Bundesverfassungsgericht mit 5 zu 3 Stimmen die VerfassungsĂ€nderungen („Notstandsgesetze“) der damaligen „GroĂen Koalition“ von 1968 als vereinbar mit dem Grundgesetz beurteilt.
In ihrer abweichenden Meinung vom 15. Dezember 1970 warnten die Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp davor, dass mit diesem Urteil ihres eigenen Verfassungsgericht das Grundgesetz und sein identitÀts-sichernder Artikel 79 reduziert werde auf
„auf ein Verbot der WiedereinfĂŒhrung z.B. der Folter, des Schandpfahls und der Methoden des Dritten Reichs“
Es bleibt zu ĂŒberlegen, wem vor und nach 1968 selbst diese EinschrĂ€nkung der „Handlungsfreiheit“des „Starken Staates“ noch zu viel war.
Am 7. November 2016 leitet ein von der Bundeswehr an das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge in NĂŒrnberg ausgeliehener Soldat die Asyl-Anhörung von „Franco A.“.
Nur Tage spĂ€ter, am 16. Dezember, bekommt der Elitesoldat und Faschist vom ihn befehligenden Staat als der Syrer „David Benjamin“ subsidiĂ€ren Schutz in Deutschland, wegen politischer Verfolgung. Er bezieht Geld vom Amt. Von zwei Ămtern, eines davon beim MilitĂ€r. Er wohnt an zwei Orten in zwei Staaten zugleich.
Keiner will im Nachhinein etwas bemerkt haben.
Am 19. Dezember 2016 rast ein LKW auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz vor der an die Grauen eines Weltkriegs mahnenden GedÀchtniskirche und tötet 12 Menschen.
Das Attentat gleicht auf fĂŒr die „breite“ Ăffentlichkeit offensichtlich nicht bemerkbare Art und Weise einem VBIED-Angriff ferngelenkter Fahrzeugwaffen im Syrien-Krieg durch vom „Westen“ gestĂŒtzte Invasionstruppen und terroristische Milizen unter der Flagge vom „Islamismus“, „Aleppos letzter Hoffnung“.
AnschlieĂend wird in der Presse von einem Zeugen erzĂ€hlt, der einen Fahrer aus dem LKW hat springen sehen und diesen verfolgte, bis die Polizei den TĂ€ter schlieĂlich zwei Kilometer weiter an der SiegessĂ€ule geschnappt habe. Der sei „Pakistaner oder Afghane“.
SchlieĂlich stellt sich heraus: es handelt sich bei dem Geschnappten um den geistig behinderten Pakistaner Naveed Baluch, dessen Verbrechen darin bestand da zu sein.
Die Berliner Polizei sagt dessen bestĂŒrzten Angehörigen, die ihn verzweifelt suchen, zunĂ€chst nicht einmal, dass sie diesen in Gewahrsam hat. Erst Tage spĂ€ter setzt sie diesen, irgendwo, auf freien FuĂ („Ich weiĂ nicht genau, wo ich gerade bin.“).
Kurz nach dem Zusammenbruch der Tatversion durch den „Afghani oder Pakistani“ wird durch die Behörden und die ihnen im Minutentakt und Zick-Zack-Kurs hinterher laufenden Massenpresse der Tunesier Anis Amri aus dem Hut gezogen, der am 23. Dezember in Mailand durch zwei italienische rechtsextreme Polizisten beseitigt, Verzeihung, nach deren Angaben aus Notwehr und Zufall mitten in der Nacht auf einem verlassenen Bahnhof erschossen wird.
Der Zeuge aber, der angeblich den TĂ€ter am 19. Dezember aus dem LKW springen sah und verfolgte, der verschwindet in der Versenkung. Keine Massenmedium und kein einziger Abgeordneter verlieren auch nur ein Sterbenswörtchen darĂŒber, wo der vorher so hochgelobte tapfere Zeuge denn plötzlich geblieben sein mag.
Wir aber fragen am 25. Dezember u.a.:
Was hat das MilitĂ€r bei einer Mordermittlung zu suchen? Warum steht das als Waffe eingesetzte Fahrzeug in der Julius-Leber-Kaserne? Und wer glaubt, dass der angebliche AttentĂ€ter Anis Amri seine Geldbörse mit Ausweis und Duldungspapieren und dann noch das Handy im Fahrzeug liegen lĂ€sst, mit dem er gerade ein Attentat begangen hat? Und das all diese deutlichen Beweise, genauso wie die FingerabdrĂŒcke, erst auf dem GelĂ€nde der Bundeswehr gefunden werden, aber der eine Fund (Geldbörse, Ausweis, Papiere) zwei Tage spĂ€ter (Tagesspiegel.de) und der andere Fund (das Handy, Spiegel.de) und die FingerabdrĂŒcke (rp-online.de) vier Tage spĂ€ter bekannt gegeben wird?
Zwei Tage nach dem Attentat beschlieĂt die Bundesregierung eine weitere Eskalation der MassenĂŒberwachung im Rahmen eines „Sicherheitspakets“, das sie bereits seit den VorfĂ€llen im Sommer geplant hatte. Kanzlerin Merkel spricht vom „Starken Staat“.
Wiederum Tage spĂ€ter verlangt die Bundesregierung eine weitere Eskalation ihrer Befugnisse, offen ĂŒber die Verfassungsgrenze hinaus. Minister Thomas De Maiziere, fordert wie zuvor von Kanzlerin Angela Merkel den „Starken Staat“ und verlangt, neben dem Zugang zu privaten GesprĂ€chen und Daten von Milliarden von Menschen, die „Mobil- und Festnetztelefonie, Skype, E-Mails oder Instant Messenger wie WhatsApp“ benutzen, ebenfalls zum gezĂ€hlte Male abermals den Einsatz des MilitĂ€rs, der Bundeswehr im Inneren, als Ordnungsmacht. (03.01.2017, Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin fĂŒr den âStarken Staatâ benutzen)
Von âFranco A.â hat immer noch keiner etwas bemerkt, heisst es spĂ€ter. Alles sind ehrenwerte Leute.
Laut sich widersprechenden und stÀndig angepassten Medienberichten passiert dann, wohl irgendwann im Januar 2017, Folgendes: ein Wartungstechniker am Wiener Flughafen findet eine einsatzbereite, aber alte Schusswaffe in einem Schacht an einer Herrentoilette.
Immer voraus gesetzt, die zustĂ€ndigen Stellen der Wiener Polizei oder anderer österreichischer staatlicher Stellen und deren Angestellte sind sittlich-moralisch nicht auf dem Niveau von Tausenden ehrenwerter sĂŒdkoreanischer BĂŒrger („Kugelschreibern, Brillen oder Armbanduhren mit Mikrolinsen„), oder „Innenexperten“ von „S.P.D.“, oder PrĂ€sidenten vom B.N.D., oder, oder, oder, und berauschen sich nicht an versteckten Kameras auf Toiletten, darf man also annehmen, dass die Version vom „Signalgeber“, den die österreichischen Behörden schlieĂlich beim Versteck anbrachten, noch am Ehesten hinkommt.
Am 3. Februar 2017 schlieĂlich wird in Wien der vom Staate Deutschland mit mindestens einer TarnidentitĂ€t ausgestatte deutsche faschistische Elitesoldat festgenommen, als er die Waffe abholen will. Was dieser anschlieĂend alles erzĂ€hlt und ob er entsprechend seiner Ausbildung schon bei der dritten Ausrede angekommen ist, soll hier keine Rolle spielen.
Es sind offensichtlich die österreichischen Stellen, die der rechtsextremen Gesinnung des deutschen Elitesoldaten auf die Spur kamen – u.a. wohl ĂŒber ein beschlagnahmtes Mobiltelefon und dort aufgefundene Sprachnachrichten. Dem deutschen Elitesoldaten werden FingerabdrĂŒcke abgenommen und verglichen, was ĂŒberhaupt erst seine TarnidentitĂ€t auffliegen lĂ€sst. Erst durch die Ăsterreicher werden nun das im jahrelangen Wegschauen geĂŒbte Bundeskriminalamt, sowie das Popelkru unter den Geheimdiensten, der MilitĂ€rische Abschirmdienst und die Bundeswehr dazu gezwungen AktivitĂ€t zu entwickeln.
Nur – welche?
Der Elitesoldat kommt in Ăsterreich nĂ€mlich wieder frei. Warum? Auf Druck deutscher Regierungsbehörden?
Der „Standard“ murmelt spĂ€ter am 27. April, nachdem die AffĂ€re öffentlich gemacht worden war:
„Zudem gibt es mit Deutschland ein Rechtshilfeabkommen. Derzeit wird geprĂŒft, ob das in Korneuburg gegen den 28-JĂ€hrigen anhĂ€ngige Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes nach Deutschland abgegeben wird.“
Ebenfalls am 27. April berichtet der ORF, dass der österreichische Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz nur mehr „im Wege der Amts- und Rechtshilfe“ eingebunden sei.
SpĂ€ter stellt sich heraus: Franco A. wendete sich nach seiner Festnahme in Ăsterreich am 3. Februar per Email genau an den Wehrdisziplinaranwalt, der ihn Anfang 2014 nach seiner faschistischen Masterarbeit gedeckt hatte – einem heutigen Rechtsberater des Kommandos StreitkrĂ€ftebasis der Bundeswehr.
Das gab dieser wiederum in einem Email-Wechsel mit dem Inspekteur (Kommandeur) der StreitkrÀftebasis, Martin Schelleis zu. Laut Medienberichten fand dieser Schriftverkehr statt am 28. April, also noch vor wenigen Tagen.
Aber, simsalabim – alle Emails zwischen „Rechtsberater“ und Kommandeur der StreitkrĂ€ftebasis wurden „angeblich unwiderruflich gelöscht“.
Am 17. Februar, also satte vierzehn Tage nach der Festnahme des Elitesoldaten in Wien, leitet die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefÀhrdenden Gewalttat ein.
Und erst am 26. April 2017 wird der Elitesoldat und Offizier, der eine nicht wirklich bekannte dreistellige Zahl von Soldaten unter seinem Kommando hat, erneut festgenommen, diesmal in Hammelburg von der deutschen Polizei, wĂ€hrend seines EinzelkĂ€mpfer-Lehrgangs im dortigen Ausbildungszentrum der Bundeswehr. Und erst dann gibt es umfangreiche Durchsuchungen in Privatwohnungen und Kasernen in drei Staaten, Deutschland, Ăsterreich und Frankreich.
Bekannt gemacht wird die ganze AffĂ€re anschlieĂend, natĂŒrlich, wieder einmal, nur dadurch, dass das MilitĂ€r höchstselbst in Person von Generalinspekteur Volker Wieker die Parlaments-Simulation und seinen Verteidigungsausschuss informiert und dessen Schwatzbacken wie erwartet sofort zur Presse rennen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt kann so im Nachhinein bequem bestĂ€tigen.
Verwickelt in die AffĂ€re sind, laut öffentlich zugĂ€nglicher Meldungen, u.a. ein Komplize in Offenbach („Mathias F.“, bei dem spĂ€ter militĂ€rischer Sprengstoff und Munition gefunden wird, welche der Oberleutnant „Franco A.“ offensichtlich von der Bundeswehr irgendwie mitgenommen hat, vielleicht in einer Jute-Tasche oder so) und ein „Reservist“ in Wien.
Aus einem Artikel der „Nachdenkseiten“:
„Zur Frage, ob Franco A. privat handelte oder in Absprache mit Vorgesetzten, lohnt ein genauerer Blick auf seinen Arbeitgeber, das Bundeswehr-JĂ€gerbataillon 291. Dieses in Frankreich stationierte Bataillon ist keine gewöhnliche Einheit, sondern eine Art Pionierverband fĂŒr besondere Aufgaben. Das Bataillon ist dort prĂ€sent, wo es geopolitisch brenzlig ist, etwa in Litauen oder in Mali. Es ist auĂerdem eingebunden in politisch brisante Manöver, wie die Ăbung âSaber Strikeâ 2015 in Polen, die nicht von der NATO, sondern direkt von der US-Armee befehligt wurde.
Kommandeur des Bataillons und damit Vorgesetzter von Oberleutnant Franco A. ist Oberstleutnant Marc-Ulrich Cropp, Jahrgang 1972. Dessen Karriere ist eng mit den SpezialkrĂ€ften und auch mit den USA verknĂŒpft. Nachdem er bereits Ende der 1990er Jahre Weiterbildungen in den Vereinigten Staaten besucht hatte, absolvierte er schlieĂlich von 2008 bis 2010 eine Eliteausbildung beim U.S. Marine Corps, wo er die âSchool of Advanced Warfightingâ besuchte. ZurĂŒck in Deutschland leitete er im Verteidigungsministerium die Planungsabteilung fĂŒr Operationen der Bundeswehr-SpezialkrĂ€fte.Unmittelbar vor seiner Ernennung zum Kommandeur des Bataillons 291 im MĂ€rz 2015 bekleidete er von 2012 an einen weiteren hohen Posten im Ministerium, als Stabsoffizier beim Chef des Planungsstabes, also bei einem der engsten Vertrauten des Ministers. Cropp arbeitete in dieser Funktion bis 2014 fĂŒr den Chef des Planungsstabes Ulrich Schlie, ein Mitglied der AtlantikbrĂŒcke, der 2002 als Mitarbeiter von Wolfgang SchĂ€uble und dann als auĂenpolitischer Berater von Roland Koch politisch gestartet war. Unter der Ministerin Ursula von der Leyen war Cropp dann ab 2014 dem neuen Chef des Planungsstabes GĂ©za Andreas von Geyr unterstellt, der ebenfalls aus dem Umfeld von SchĂ€uble stammt und von 2010 bis 2014 als VizeprĂ€sident des BND amtierte.
In diesem personellen Umfeld machte der heutige Vorgesetzte von Franco A. Karriere.“
Die Anzeichen dafĂŒr, der von österreichischen Ermittlern erwischte Staat in Deutschland bereits daran arbeitet, die AffĂ€re möglichst schnell wieder loszuwerden und irgendwie niederzuschlagen, sind deutlich. Nachdem sich erst die Staatsanwaltschaft Frankfurt und der Generalbundesanwalt offensichtlich lange gestrĂ€ubt haben Ermittlungen einzuleiten, reisst der Generalbundesanwalt diese erst an sich, als das B.K.A., zunĂ€chst ĂŒber sein Landeskriminalamt in Berlin, Berichte ĂŒber eine angebliche „Todesliste“ / „Terrorliste“ in die Medien streuen lĂ€sst – Meldungen, die innerhalb von 24 Stunden zweimal „angepasst“ werden.
Auch das Gerede von der AufklĂ€rung durch die Bundeswehr ist Gerede. Generalinspekteur Wieker hat a) selbst ausgesagt, dass er wie immer nichts weiĂ oder wissen will und b) dass das MilitĂ€r „im zweiten Glied“ steht, hinter dem Generalbundesanwalt (und damit dem Bundesjustizministerium und der Bundesregierung) und dem B.K.A., was jetzt freie Hand hat.
Was das heisst, kann jeder nachlesen, der die Farce von dieser „Todesliste“ / Terrorliste aufmerksam mitverfolgt hat. Das B.K.A. wirft einfach Nebelkerzen und macht sich ein SpĂ€sschen, mit ihren „Kunden“ von links und rechts. Das macht keine Behörde, wenn sie tatsĂ€chlich irgendwas ermitteln will, auĂer natĂŒrlich das, was helle Köpfe in der Ăffentlichkeit begriffen haben und der Hammelherde einbleuen können. Aber das schon im Vorfeld (hallo ihr Nazi-Stasi-Spitzel!).
Das Fazit dieses Artikels ist im Kern das Gleiche wie in den letzten Jahren: die Republik ist vom Staat seit Mitte 2013 offen auĂer Funktion gesetzt worden. Das Parlament ist, mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts und seiner BeschlĂŒsse aus Oktober und November 2016, auch offiziell degradiert und in die Ecke gestellt worden. Die „parlamentarische Opposition“, so sie handeln könnte, tut es nicht. Die „Medien“ sind gröĂtenteils wertlos, gelenkt oder korrupt oder ziehen in guter alter *rĂ€usper* europĂ€ischer Tradition den Kopf ein.
Das heisst nicht, dass sich das nicht zum Besseren Ă€ndern kann. Den Status Quo aber zu ignorieren, das hieĂe zu kollaborieren.
(…)
Artikel zum Thema:
01.04.2017 Gerichtsbeschluss: Verfassungsschutz muss Hinweise auf weitere AttentÀter beim Oktoberfest 1980 zugeben
Erst nach einer Klage der âBildâ-Zeitung muss der Inlandsgeheimdienst Hinweise auf weitere AttentĂ€ter beim Oktoberfest 1980 zugeben.
