Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fianzhilfe fĂŒr die Griechenland-GlĂ€ubiger im Mai 2010. Heute tagt dazu der zweite Senat in Karlsruhe. Am 7. Mai 2010 beschloss der Bundestag, mit Zustimmung aller Parteien in irregulĂ€rer beschleunigter Gesetzgebung, eine Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro fĂŒr die FinanzglĂ€ubiger des Staates Griechenland. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes, unter dem auf Vorschlag der SPD 2008 ins Bundesverfassungsgericht entsandten Andreas VoĂkuhle (mittlerweile PrĂ€sident des Bundesverfassungsgerichts), lehnte einen u.a. vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gestellten Eilantrag gegen die Milliardengarantien aus Steuergeldern fĂŒr Banken und andere Finanzorganisationen ab. Der zweite Senat lieĂ sich ein Jahr Zeit, um nun heute einen ersten mĂŒndlichen Verhandlungstermin anzusetzen, der um 10 Uhr begonnen hat. Er fasste zudem mehrere Klagen (2 BvR 987/10, 2 BvR 1099/10, 2 BvR 1485/10) zusammen. Heute erschien dazu ein Interview mit Peter Gauweiler im Bayrischen Rundfunk. „Erschien“ ist vielleicht ĂŒbertrieben. Man konnte es finden, wenn man suchen wollte und auch tat, was man wollte. Schriftliche AuszĂŒge erschienen beim BR ĂŒberhaupt nicht und in der Informationsindustrie nur spĂ€rlich.