Militäreinsatz im Inneren ohne Verfassungsänderung genehmigt: Fünfzehner-Bande in Karlsruhe putscht gegen die zivile Bundesrepublik Deutschland

Zweiundzwanzig Jahre nach Ende von Kaltem Krieg und Blockkonfrontation, bald elf Jahre nach den Attentaten des 11. Septembers in New York und Washington und nach jahrelangen, vergeblichen Versuchen der Regierung eine Verfassungsänderung in Bundestag und Bundesrat für den Einsatz des Militärs und seiner Mittel im Inneren zu erreichen, wirft sich das Bundesverfassungsgericht vor Regierung, internationaler Kriegslobby und etablierten Parteien auf die Knie und genehmigt diesen einfach ohne Verfassungsänderung den bewaffneten Militäreinsatz im Inneren.

US Army als Streikbrecher im Hafen von Longview, Washington

In den Vereinigten Staaten von Amerika werden zum ersten Mal seit der Nixon-Ära vor vierzig Jahren wieder bewaffnete Streitkräfte bei einem gewerkschaftlichen Arbeitskampf im Inneren des Landes eingesetzt.

Im Hafen der Kleinstadt Longview im US-Bundesstaat Washington an der Mündung des Columbia River an der Pazifikküste haben Hafenarbeiter und Gewerkschafter von International Longshore Workers and Warehouse Union (ILWU) das für 200 Millionen US-Dollar neu erbaute und mit Steuergeldern teilfinanzierte Terminal des riesigen multinationalen Getreidekonsortiums EGT blockiert.

Interview mit Dr. Burkhard Hirsch zum Bundeswehreinsatz im Inneren

Sarah Luzia Hassel-Reusing: Inwieweit können Bundeswehreinsätze im Inland die Strukturprinzipien wie Demokratie und Rechtsstaat sowie Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte gefährden? Dr. Burkhard Hirsch: Das Grundgesetz läßt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nur dann zu, wenn es in der Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist. Er ist möglich im Verteidigungs und Spannungsfall, bei schweren Unglücks- oder Katastrophenfällen, die die Polizei alleine nicht mehr bewältigen kann – und im äußersten Extremfall eines militärisch organisierten „Aufstandes“.

Kanonen und Spatzen vor dem Bundesverfassungsgericht – oder wofür die Bundeswehr im Inneren?

Laut dem Artikel „Senat gegen Senat: Was darf die Bundeswehr?“ der Süddeutschen Zeitung vom 03.08. 2010 sind sich der Erste und der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts derzeit uneins darüber, inwieweit und mit welcher Bewaffnung die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf. Laut der Süddeutschen Zeitung vertritt der Erste Senat die Rechtsauffassung, dass militärtypische Waffen ohne Grundgesetzänderung nicht zum Einsatz kommen dürfen, während der Zweite Senat dies auch ohne Grundgesetzänderung für möglich halte.

Categorized as: Bevölkerungskontrolle

Wir explodieren nicht für Eure Krise

Kommentar zu der Explosion in der Berliner Demonstration „Wir zahlen nicht für Eure Krise“. Nehmen wir einmal an, bei dieser Demo am gestrigen Samstag (12.Juni) wäre kein Knallkörper explodiert, dessen Explosion man noch Blocks weiter deutlich wahrnahm. Was wäre dann? Wahrscheinlich hätte es noch jede Menge anderer Möglichkeiten gegeben, 82 Millionen Geschworene am Gerichtshof der Öffentlichen Meinung zu manipulieren. Auf jeden Fall aber wäre versucht worden in der Berliner Republik – die ein weltweites Geldsystem entscheidend stützt, welches 111.5 Billionen Dollar Privatvermögen (1,2) erzeugt hat – folgende Schlagzeilen zu vermeiden: „Die Bevölkerung Deutschlands protestiert gegen das weltweite Geldsystem, welches die…

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