Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst ĂĽber Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages fĂĽr bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen, deren FĂĽhrung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im FrĂĽhjahr 2011 kein Parlamentsmandat fĂĽr ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafĂĽr ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung ĂĽber „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung ĂĽber die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenĂĽber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und KriegfĂĽhrung faktisch auf.

Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz ĂĽber den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz ĂĽber das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz ĂĽber den militärischen Abschirmdienst), das SicherheitsĂĽberprĂĽfungsgesetz und das StraĂźenverkehrsgesetz.

FĂĽr die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will.

Ermittlungen gegen NSU-Untersuchungsausschuss stoppen, Herr Minister Gall!

Spöri fordert: „Die Ermittlungen gegen Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses müssen sofort eingestellt werden. Kritische und unabhängige Berichterstattung muss gefördert statt gebremst werden. Doch offensichtlich hat Innenminister Gall weder an der Berichterstattung noch an der NSU-Aufklärung im Land Interesse. Das muss sich schleunigst ändern!“

Griechenland: Auftritt Zoe

Mit Zoe Konstantopoulou als Gegnerin hat die 2012 geschaffene Einheits- und Verräterpartei Syriza nun ein ernstes Problem damit wie gefordert die eigene Republik fĂĽr die „NeugrĂĽndung Europas“ endlich vollständig zu zerschlagen. Stattdessen wird die Wahl von Griechenland tatsächlich eine. Denn das Monopol der Euro-Religiösen und Contralinken ist gebrochen. Ein Fanal auch fĂĽr die „Die Linke“ in Deutschland.