Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht

Die Maulhelden der Landesregierung Bayern und der „Christlich-Sozialen Union“ haben immer noch keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Bittbrief an die Bundesregierung ohne Frist und juristische Wirkung ist eine beschĂ€mende, lĂ€cherliche Farce. Warum beschĂ€digt sich die Landesregierung Bayern und die C.S.U., ein halbes Jahr nach Beginn von Operation Asyl, immer noch dermaßen selbst und hilft ihrer vermeintlichen Konkurrenz, den Surrealisten der „Alternative fĂŒr Deutschland“ noch ĂŒber die 15-Prozent-Marke?

Nun, weil die Bayern und die C.S.U. mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung
1) die Republik wieder in Funktion setzen wĂŒrden, die der Staat vor zweieinhalb Jahren außer Funktion gesetzt hat, 2) ihre Scheinopposition von „Die Linke“ und „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ irreparabel beschĂ€digen und als Heuchler entlarven wĂŒrden, woran die C.S.U. offensichtlich kein Interesse hat, sowie
3) 80 Millionen zum Denken unfĂ€hige Untertanen erklĂ€ren mĂŒsste, warum Staat und Regierung nicht alles mit ihnen machen können, obwohl sie EuropĂ€er sind.

Categorized as: Aktuelles • Hintergrund, Analyse • Kommentar

„Opposition“ zu AWACS-Krieg in Syrien und Irak: Entscheidung ĂŒber Verfassungsklage irgendwann im Januar

Nach dem Motto „Opposition ist Mist, lasst das die Anderen machen“ versuchen „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ und „Die Linke“ weiter Zeit zu schinden und der Regierung im verfassungswidrigen Krieg in Syrien und Irak den RĂŒcken freizuhalten. Schon im Juli drĂ€ngten wir uns dieser Flitzpiepe Alexander Neu und dem Rest dieses nur 22 von 52 Wochen im Jahr ĂŒberhaupt tagungsfĂ€higen Verteidigungssausschusses auf. Uns war völlig klar,  worauf das wieder mal alles hinaus lĂ€uft.

NatĂŒrlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „GrĂŒnen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen MilitĂ€rs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nĂ€mlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „GrĂŒnen“ in ThĂŒringen.

Categorized as: Aktuelles • MilitĂ€r, Krieg

Stellt Euch vor - wir benutzen Cookies.