Nach der Hessen-Wahl: Alles macht einfach weiter wie bisher

Bouffier: MinisterprĂ€sident. Merkel: Kanzlerin. Rest: Schnauze halten, weitermachen! Eine Analyse zur weiteren Entwicklung rund um die schwer angeschlagene Bundesregierung fĂ€llt selbst kurz nach den ersten Prognosen in Hessen nicht weiter schwer. Diese macht mit ihrer Ewigen Kanzlerin Merkel und ihren mehr und mehr schrumpfenden Parteien „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ einfach weiter wie bisher. Das machten bereits die kurz nach 18 Uhr umgehend abgesonderten Luftblasen der Partei-GenerĂ€le Lars Klingbeil und Annegret Kramp-Karrenbauer deutlich. Und in Hessen grinst und knurrt Volker Bouffier weiter in die Kamera und spielt MinisterprĂ€sident. Das war‘s.

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Warum dieser Mann in den Landtag von Baden-WĂŒrttemberg muss

Hannes Rockenbauch wird nicht nur die Landtagswahl in Baden-WĂŒrttemberg entscheiden, sondern auch die Zusammensetzung der nĂ€chsten Landesregierung. Dieses wiederum wird sich auf die MehrheitsverhĂ€ltnisse im Bundesrat und, so oder so, auf die Bundesregierung auswirken. Und wie die sich auswirkt, darĂŒber flucht nicht nur der halbe Kontinent, sondern morgen die ganze Welt, wenn Sie, liebe Baden-WĂŒrttembergerInnen jetzt nicht die Banane aus dem Auge nehmen und mit der grĂ¶ĂŸten Macht auf dem Planeten Erde brechen: der Gewohnheit.

„Stuttgart 21“: ParkschĂŒtzer fordern Anerkennung und EntschĂ€digung fĂŒr Opfer des Schwarzen Donnerstags

PresseerklĂ€rung der Stuttgarter ParkschĂŒtzer in der Demokratiebewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21). Hinweis: am 30. September 2015 jĂ€hrte sich zum fĂŒnften Mal der „Schwarze Donnerstag“.

Landesregierung ThĂŒringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von ThĂŒringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit ĂŒberprĂŒfen zu lassen, ohne mĂŒhsam und ggf ĂŒber ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu mĂŒssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden ĂŒberprĂŒfen lassen.