Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂĽr im geheimdienstlichen Komplex

Im Vorfeld weiterer Beschlüsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Massenüberwachung / Totalüberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert fĂĽr jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten VerfassungsgerichtsbeschlĂĽsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erläutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15:

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lĂĽgt oder schweigt.

Zahlen zur BND-KommunikationsĂĽberwachung und ihrer Kontrolle

0 Skandale wurden bisher vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) für die Geheimdienste aufgedeckt. Die übliche Vorgehensweise des PKGr besteht darin, dass die Kommission nach Medienberichten oder anderen Hinweisen Dritter die Behörden zur Stellungnahme auffordert.

50% des gesamten Datenaufkommens beim BND entfallen nach Angaben des früheren Präsidenten der Behörde auf die Überwachung sog. Ausland-Ausland-Kommunikation („Routineverkehre“). Die Daten werden bei der Satellitenüberwachung (z.B. in Bad Aibling) bzw. an Internetknoten (wie dem DE-CIX) abgegriffen. Dafür existierten bisher weder Rechtsgrundlagen, noch wurden die Maßnahmen bei den Kontrollgremien beantragt oder diese anderweitig darüber informiert.