Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil ĂŒber die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden ĂŒber ausgewĂ€hlte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die AktivitĂ€ten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „GrĂŒne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien gefĂŒhrten Landesregierungen in ThĂŒringen und Baden-WĂŒrttemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). NĂ€chsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche TotalĂŒberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnĂ€chst ein Verfassungsurteil, welches dies Ă€ndern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentĂ€r wieder in Funktion setzen könnte.

Internetknoten Frankfurt: „Über das BND-BĂŒro in der Deutschen Telekom AG ausgeleitet, dupliziert“

Österreich: Gestern gab Peter Pilz, langjĂ€hriger politischer Aktvist und ehemaliger Abgeordneter des Nationalrats der Zweiten Republik, eine Pressekonferenz. Deren Inhalt, Thematik und Brisanz scheint bei den „Super-EuropĂ€ern“ im „FĂŒhrungsland in Europa“, beim „FĂŒhrer“ des Kontinents, deren Polizei die Verfassung der Berliner Republik bereits in mehreren GroßstĂ€dten, namentlich Dresden und Hamburg, bereits außer Kraft gesetzt hat und selbst Gerichtsurteile ignoriert, noch nicht so recht angekommen zu sein.

Dem kann geholfen werden.

ThĂŒringens MinisterprĂ€sident: „Wenn ich mir den Internetknoten in Frankfurt anschaue…“

Bodo Ramelow, MinisterprĂ€sident von ThĂŒringen und in der Partei „Die Linke“, Ă€ußert sich in einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“ zur aktuellen Spionage-AffĂ€re und zur Verstrickung der Geheimdienste mit faschistischen Gruppen. Neben wichtigen und persönlichen Angaben zur seiner eigenen Geschichte, u.a. in der HBV Gewerkschaft (heute Ver.di) und Konfrontationen mit Faschisten in ThĂŒringen zu Beginn der 90er Jahre, macht Bodo Ramelow als erster MinisterprĂ€sident, sowie hochrangiger FunktionĂ€r im Staat ĂŒberhaupt, die Spionage am grĂ¶ĂŸten Internet-Knoten der Welt endlich zum Thema.

„Wer aus der Geschichte nicht lernt“ – Zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)

Die aktuelle Vorlage zu Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist eine in keinster Weise zu Ende gedachte EinfĂŒhrung der Zensur unter vorgeblich edlen Motiven, diesmal mit Jugendlichen statt Opfern von Kinderpornographie, setzt wiederholt auf Restriktionen statt AufklĂ€rung, korrumpiert geltendes Recht und zementiert die Ära der Grundrechtsbeschneidungen, wĂ€hrend das Thema Zensur komplett totgeschwiegen wird und man mittels vorgetĂ€uschter Argumente immer wieder davon abzulenken versucht.

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