Schach dem Neoconopticon

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die RĂ€te von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer ĂŒber Europa“, die „ĂŒber alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur VerfĂŒgung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu AktivitĂ€ten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezĂŒglichen „Snowden-EnthĂŒllungen“ sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren ErmĂ€chtigung dieser seit Jahrzehnten betriebenen Agenda dienen sollen.

Professor stellt nach Staatsgeheimnis-Gesetz ĂŒber TOR-Zugang Whistleblower-Plattform online

Masayuki Hatta, Wirtschaftsprofessor an der Surugadai University stellte am 19.Dezember 2014 als Antwort auf das neue Gesetz an der Waseda-UniversitĂ€t in Tokio eine Open-Source-Plattform vor, auf der Angestellte der Regierung anonym ĂŒber einen sicheren digitalen ZugangsschlĂŒssel via The Onion Router (TOR) MissstĂ€nde benennen und Journalisten diese Daten unter 4ge3uua3uaxuhhaq.onion abrufen können.

„VollstĂ€ndige Kopie“ unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst

Aus der „Verordnung ĂŒber die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) der Regierung, nachfolgend der “Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung” (FÜV) von 1995:

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