Trump vergreift sich schon wieder an der Verfassung – und wird erneut verlieren

Vordergründig geht es um die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Amerikas und das Anrecht jedes auf ihrem Territorium in diese Welt geborenen Menschen, die Staatsbürgerschaft ihrer Republik zu erhalten für die ihre Flagge steht („the Republic for which it stands“).

In Wirklichkeit geht es um den erneuten Versuch des Präsidenten Donald Trump die Verfassung per Präsidentenbefehl („Executive Order“) schlicht zu ignorieren. Oder, wie man in den letzten Dekaden auch in der Republik Deutschland sagt, zu „interpretieren“. Das ist der Versuch die Republik selbst zu kippen.

Offene Grenzen, Grenzen dicht: Die zwei Seiten der gleichen Medaille

Beide Parolen spielen einem gelenkten Staat in die Hände, der sich weigert die Verfassung, (internationales) Recht und sogar die eigene ausführende Gesetzgebung einzuhalten, sondern stattdessen die Republik zugunsten der ihm vorgesetzten „Vereinigten Staaten“ endlich loswerden will. Weil ihm das so befohlen wurde. Sehen wir uns die beiden Parolen mal etwas genauer an. Dann dürfte die Sache zum Vorschein kommen.

Nur eine Frage der Zeit?

Für einen westlichen Militäreinsatz in Syrien existiert gegenwärtig keine erfolgversprechende Option. Alle drei hier diskutierten Zielsetzungen (Einrichtung einer Schutzzone, Verhinderung des Chemiewaffen-Einsatzes, Unterstützung von Verhandlungen) lassen sich nicht völkerrechtskonform verfolgen; sie erfordern einen erheblichen Mittelaufwand, bergen enormes Eskalationsrisiko und drohen ihre jeweilige Stoßrichtung zu verfehlen

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