Nur eine Frage der Zeit?

Autor: Bernhard Klaus

Westliche LuftschlĂ€ge gegen Syrien – Auch die Friedensbewegung sollte sich vorbereiten

Am Ende des BĂŒrgerkrieges?

GegenwĂ€rtig ist es in der Berichterstattung ruhig geworden im Hinblick auf den BĂŒrgerkrieg in Syrien. Jeremy Bowen berichtet in seiner Reportage aus Idlib fĂŒr die BBC davon, dass aktuell „die Gewehre schweigen“ und verschiedene Rebellengruppen ihre schweren Waffen zurĂŒckgezogen hĂ€tten.[1] Ein GefĂŒhl, dass der BĂŒrgerkrieg zuende ginge, sei allgegenwĂ€rtig. Zugleich beschreibt er jedoch verstĂ€rkte Stellungen und spricht von einem nahezu unausweichlichen und wahrscheinlich selbst fĂŒr die VerhĂ€ltnisse im syrischen BĂŒrgerkrieg blutigen Showdown um Idlib. Außerdem verweist er auf die Gefahr, dass der Konflikt auch in grĂ¶ĂŸerem Maßstab wieder aufleben könnte: „Wichtige auslĂ€ndische MĂ€chte haben Teile des Landes besetzt oder bombardieren diese und es besteht ein großes Risiko der Eskalation, wenn sie aneinander geraten.

Noch im September sah es nach eben solch einer Zuspitzung aus. Nachdem die syrische Armee mit ihren VerbĂŒndeten jenseits der Provinz Idlib und den von der (kurdisch dominierten) SDF kontrollierten Territorien im Nordosten alle Rebellengebiete zurĂŒckerobert hatte, massierte sie ihre KrĂ€fte um Idlib, wo es gehĂ€uft zu Luftangriffen und Gefechten kam. Große Teile der SDF waren offenbar bereit, die syrische Armee bei der Eroberung Idlibs zu unterstĂŒtzen. Auf der anderen Seite lieferte der NATO-Staat TĂŒrkei umfangreich Waffen und Material nach Idlib und verstĂ€rkte dort seine sog. „Beobachtungsposten“ am Rand des von den Milizen besetzten Gebietes. Die USA, Frankreich und Großbritannien drohten LuftschlĂ€ge fĂŒr den Fall eines Chemiewaffeneinsatzes oder auch unabhĂ€ngig davon „zum Schutz der Zivilbevölkerung“ an. Deutschland wurde um UnterstĂŒtzung hierbei angefragt, das Verteidigungsministerium ließ entsprechende Konzepte ausarbeiten (und kommunizierte dies) und Politiker aller Fraktionen beteiligten sich an der Debatte fĂŒr und wider einer deutschen Beteiligung an LuftschlĂ€gen – obwohl diese klar sowohl gegen das Völkerrecht wie auch gegen die Verfassung verstoßen wĂŒrden.

Diese Gefahr wurde zunĂ€chst durch ein tĂŒrkisch-russisches Abkommen vom 17. September 2018 abgewendet, das einen Waffenstillstand und die Einrichtung einer „demilitarisierten Zone“ entlang des Frontverlaufs um Idlib vorsieht, die von russischen und tĂŒrkischen KrĂ€ften kontrolliert werden soll. „Terroristische“ Gruppen sind vom Waffenstillstand ausgenommen, seine Laufzeit ist unbestimmt, viele Details sind ungeklĂ€rt oder zumindest nicht bekannt. Insofern wurden dem Abkommen wenig Chancen eingerĂ€umt, zunĂ€chst hat es jedoch zu einer deutlichen Beruhigung der Lage gefĂŒhrt.

Szenarien der Eskalation

Wie Jeremy Bowen, so geht jedoch auch die deutsche Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), eine regierungsnahe Denkfabrik, die in Teilen aus dem Verteidigungshaushalt finanziert wird, davon aus, dass es dennoch zu einer erneuten Eskalation mit internationaler, westlicher Beteiligung kommen wird: „Die Frage einer internationalen MilitĂ€roperation in Syrien ist damit [dem tĂŒrkisch-russischen Abkommen] aber eher aufgeschoben als aufgehoben. FrĂŒher oder spĂ€ter wird wohl erneut ĂŒber eine deutsche Beteiligung debattiert werden“.[2] Deshalb solle der „gewonnene Aufschub“ als „Zeitfenster zur KlĂ€rung“ genutzt werden, um „einzelne Dimensionen eines möglichen Engagements der Bundesrepublik“ zu erörtern, so Muriel Asseburg und Markus Kaim in ihrem SWP-Aktuell 2018/A 54 mit dem Titel „Ein deutscher MilitĂ€reinsatz in Syrien – Politische Ziele, Umsetzbarkeit, rechtliche Voraussetzungen, Effekte“.

In dem Text fĂ€llt bemerkenswerter Weise unter den Tisch, dass es bereits einen deutschen MilitĂ€reinsatz in Syrien und dem Irak gibt, ĂŒber dessen VerlĂ€ngerung der Bundestag noch bis Ende Oktober entscheiden muss. Die Autor*innen gehen davon aus, dass das tĂŒrkisch-russische Abkommen darauf abziele „eine MachtĂŒbernahme des Regimes in der Provinz vorzubereiten“ – was angesichts der tĂŒrkischen Rolle und Interessen eine gewagte These ist. Zumindest „Damaskus und Moskau“ arbeiteten „jedenfalls weiter darauf hin, Idlib unter Regierungskontrolle zu bringen, wenn nötig auch mit Waffengewalt“. Da keine anderen GrĂŒnde fĂŒr die Prognose genannt werden, dass die westlichen Staaten zukĂŒnftig intervenieren oder zumindest darĂŒber diskutieren werden, offenbart dies eine weitere implizite Annahme des Papiers, die allerdings nicht ausgefĂŒhrt wird: Dass die westlichen VerbĂŒndeten eine RĂŒckeroberung Idlibs durch die syrische Armee nicht dulden wollen. Die GrĂŒnde hierfĂŒr werden ebenfalls nicht genannt. Es beschleicht einen der Verdacht, dass es entweder um einen Achtungserfolg oder ein Faustpfand geht: Der gescheiterte Versuch eines Regimechanges soll fĂŒr den betreffenden Staat zumindest mit nennenswerten Gebietsverlusten einhergehen oder diese sollen als Verhandlungsmasse dienen, um doch noch Einfluss auf die zukĂŒnftige Ordnung nehmen zu können. Das freilich formuliert die SWP nicht in dieser Deutlichkeit.

Recht deutlich allerdings stellt der Text zunĂ€chst fest, dass eine völkerrechtliche (und auch verfassungsrechtliche) Grundlage fĂŒr eine deutsche Beteiligung unter den betrachteten UmstĂ€nden kaum vorstellbar wĂ€re. Daraufhin folgt jedoch ein bemerkenswerter Satz: „Doch entheben diese rechtlichen EinwĂ€nde nicht der Pflicht, politisch ĂŒber einen solchen Einsatz nachzudenken.“ Im Folgenden werden anhand von vier „Zielen“ drei mögliche Einsatzszenarien kurz dargelegt und erörtert: a) der Schutz der Zivilbevölkerung, wozu 40.000 Soldat*innen und die Einrichtung einer Flugverbotszone nötig wĂ€ren; b) die Verhinderung eines Chemiewaffeneinsatzes durch die Vernichtung entsprechender Lager- und ProduktionsstĂ€tten, wobei „auch Start- und Landebahnen, Flugzeuge und Helikopter durch LuftschlĂ€ge zerstört werden“ mĂŒssten; c) die „UnterstĂŒtzung von Verhandlungen“, indem „die militĂ€rischen FĂ€higkeiten der syrischen Regierung und ihrer VerbĂŒndeten so zu schwĂ€chen“ seien, dass sie ihre Ziele nicht mehr erreichen können; d) „die ZuverlĂ€ssigkeit der Bundesrepublik als BĂŒndnispartner im Rahmen des ‚Westens‘ zu untermauern“, was letztlich bedeutet, dass sich Deutschland an Angriffen auf Syrien beteiligt, ohne dabei auf Syrien gerichtete, konkrete Ziele zu verfolgen.

Die Schlussfolgerungen sind in Bezug auf die ersten drei Optionen erstaunlich klar: „FĂŒr einen westlichen MilitĂ€reinsatz in Syrien existiert gegenwĂ€rtig keine erfolgversprechende Option. Alle drei hier diskutierten Zielsetzungen (Einrichtung einer Schutzzone, Verhinderung des Chemiewaffen-Einsatzes, UnterstĂŒtzung von Verhandlungen) lassen sich nicht völkerrechtskonform verfolgen; sie erfordern einen erheblichen Mittelaufwand, bergen enormes Eskalationsrisiko und drohen ihre jeweilige Stoßrichtung zu verfehlen“. Stattdessen wird empfohlen, „den Ansatz der dominanten Groß- und RegionalmĂ€chte (Russland, Iran, TĂŒrkei)“ nicht „militĂ€risch zu konterkarieren“, sondern „das europĂ€ische Gewicht in Form von Anerkennung, Sanktionen und Wiederaufbauhilfe in die Waagschale zu werfen“. Dies wĂŒrde eine „langfristige Stabilisierung Syriens“ ermöglichen.

Eine janusköpfige Analyse

Auf den ersten Blick könnte man den Text damit als Aufruf zu militĂ€rischer ZurĂŒckhaltung zugunsten einer Beendigung des BĂŒrgerkrieges verstehen. ZunĂ€chst erscheint auch erfreulich, dass dem Völkerrecht eine relativ große Rolle eingerĂ€umt und zugleich darauf verzichtet wird, dessen strikte Auslegungen durch Behelfsargumentationen auszuhebeln. So heißt es an einer Stelle: „Auch ein Eingreifen nach dem Prinzip der internationalen Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) wĂ€re nur dann völkerrechtskonform, wenn es vom Sicherheitsrat beschlossen wĂŒrde“ – hierzu hat es in der Vergangenheit durchaus auch andere Positionen im Umfeld der Bundesregierung gegeben.

Betrachtet man hingegen die impliziten und expliziten Vorannahmen und den Maßstab der diskutierten Interventionen, so relativiert sich dieser Eindruck wesentlich. Die Vorannahmen bestehen darin, dass die NATO-VerbĂŒndeten – in klarem Widerspruch zum Völkerrecht – bereit sind und Druck auf Deutschland ausĂŒben werden, die Quasi-Annexion eines Teils Syriens mithilfe djihadistischer Milizen durch den NATO-Staat TĂŒrkei mit Luftangriffen und ggf. auch Bodentruppen zu unterstĂŒtzen und dadurch den BĂŒrgerkrieg erneut zu eskalieren. Die angesprochenen Szenarien gehen weit ĂŒber das Maß bisheriger westlicher Interventionen in Syrien (UnterstĂŒtzung bzw. Aufbau von Milizen und deren UnterstĂŒtzung durch sporadische LuftschlĂ€ge) hinaus und ĂŒberschreiten eine Schwelle, ab der eine offene Konfrontation mit den VerbĂŒndeten Syriens sehr wahrscheinlich ist. Der Text sollte deshalb als Warnung verstanden werden. Zwischen den Zeilen scheint durch, dass insbesondere im Hinblick auf das Ziel „SolidaritĂ€t mit den VerbĂŒndeten“ eine deutsche Beteiligung durchaus als möglich und wohl auch als wahrscheinlich angesehen wird.

Es gilt, aktiv zu bleiben!

Man sollte sich also keineswegs darauf verlassen, dass offenbar auch in regierungsnahen Kreisen Skepsis gegenĂŒber einer weiteren Eskalation in Syrien besteht. Stattdessen sollten auch die sozialen Bewegungen den „gewonnenen Aufschub“ nutzen und Druck gegen eine weitere westliche Intervention und eine deutsche Beteiligung aufzubauen. Hierzu sollte an Punkten angesetzt werden, die der Text der SWP nicht nennt. Das ist u.a. die deutsche Stationierung von AufklĂ€rungsjets und Flugzeugen zur Luftbetankung auf dem StĂŒtzpunkt Al-Asrak in Jordanien und die deutsche Beteiligung an AufklĂ€rungsflĂŒgen der AWACS vom tĂŒrkischen Konya aus, die noch in diesem Monat im Bundestag debattiert und verlĂ€ngert werden soll. Wenn die Bundeswehr bereits in der Region stationiert und in die gemeinsamen StĂ€be integriert ist, wird sich eine deutsche Beteiligung in „SolidaritĂ€t mit den VerbĂŒndeten“ kaum noch verhindern lassen. Außerdem wĂ€re klar zu benennen, welche BĂŒndnisstruktur dieser Dynamik zu Grunde liegt. Die SWP-Analyse spricht zwar – was eher ungewöhnlich ist – vom „Westen“ und einem „westlichen MilitĂ€reinsatz“, benennt die NATO aber an keiner Stelle als Akteur. Dass die NATO-Staaten jedoch bereit sind, zugunsten der TĂŒrkei völkerrechtswidrig in einen BĂŒrgerkrieg einzugreifen und diesen bis hin zu einer offenen Konfrontation mit Russland oder dem Iran zu eskalieren, sollte auch die Frage der deutschen Mitgliedschaft in diesem BĂŒndnis neu beleben. Und wir sollten uns jetzt schon darauf vorbereiten, möglichst bereits im Vorfeld einer drohenden Intervention der NATO in Syrien auf die Straße zu gehen.

Anmerkungen

[1] Jeremy Bowen: Sense of an ending for Syria’s war on Idlib front line, bbc.com vom 9.10.2018.

[2] Muriel Asseburg, Markus Kaim: Ein deutscher MilitĂ€reinsatz in Syrien – Politische Ziele, Umsetzbarkeit, rechtliche Voraussetzungen, Effekte, SWP-Aktuell 2018/A 54.

Veröffentlichung am 12.10.2018 auf Informationsstelle Militarisierung e.V.