„Bestandsdatenauskunft“: Die BĂĽrgerrechtsbewegung verliert andauernd, weil sie keine ist

Jede etablierte Partei, auch „Die Linke“, auch die Piratenpartei, hat das Grundgesetz bereits in Frage gestellt (Chronologie der Freunde des Grundgesetzes e.V.). Keine verteidigt es. Heute beschloss nun der Bundesrat das Stasi 3.0 Gesetz zur „Bestandsdatenauskunft“, was zuvor der Bundestag in seiner mittlerweile ĂĽblichen (und nur durch eine allparteiliche Geschäftsordnungs-Omerta im „Ă„ltestenrat“ erklärbare Weise) abgenickt hat. Vor dem Beschluss des Bundesrats hatte eine „Zivilgesellschaft“ aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Deutschen Journalistenverband (D.J.V.), der Neuen Richtervereinigung (N.R.V.), den Reporter ohne Grenzen (R.O.G.), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (d.j.u.), des Komitees fĂĽr Grundrechte und Demokratie, der Evangelischen Konferenz fĂĽr Telefonseelsorge und Offene TĂĽr, der Humanistischen Union und des OrganisationsbĂĽros der Strafverteidigervereinigungen das ĂĽbliche devote Klagelied angestimmt. Das Wort „BĂĽrgerrechte“ tauchte in der gesamten Erklärung nicht ein einziges Mal auf. Geschweige denn das Wort „BĂĽrgerrechtsbewegung“.

„Antiterrordatei“: Morgen verlieren Militärs, Spione und Polizei weltweit eine Daten-Tauschbörse

Morgen verkĂĽndet das Bundesverfassungsgericht, schon sechseinhalb Jahren nach Inkrafttreten der beklagten Vollmachten von Militär, Polizei und Geheimdiensten, sein Urteil zur am 1. Dezember 2006 durch den Bundestag beschlossenen gemeinsamen „Antiterrordatei“ von Bundeskriminalamt B.K.A., Bundespolizeipräsidium, den 16 Landeskriminalämtern, den 16 Landesämtern des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz, dem Bundesamt fĂĽr Verfassungsschutz, dem Militärgeheimdienst Militärischer Abschirmdienst M.A.D., dem Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst B.N.D., dem Finanzgeheimdienst Zollkriminalamt Z.K.A., sowie weiterer Polizeivollzugsbehörden.