Kein Schacher mit dem Grundgesetz! Bund will Ländern Autobahnprivatisierung abkaufen

Hier wird aus der berechtigten Forderung der Länder nach Unterstützung etwas Ungeheuerliches gemacht. Die menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten basiert auf den Menschenrechten. Das ist keine Tauschware. Ebenso wenig unser Grundgesetz: Jeder Paragraph darin erfordert seine eigene Berechtigung, jede Änderung muss für sich grundlegend und öffentlich diskutiert werden

Übrigens: „A.F.D.“-Witzken demnächst wieder bei Vier-komma-Nichts

Wenn die „A.F.D.“ („nicht ohne meine C.D.U….“) jetzt einen neuen Anlauf versucht eine ganze Religion als verfassungsfeindlich darzustellen, wird sie von den Wählerinnen und Wähler in den Umfragen und den Wahlen ruckzuck wieder auf 4 komma nichts heruntergestuft werden. Weil die nämlich überhaupt keine Lust auf irgendwelche Wahnsinnigen haben, die hier pseudokirchliche, in Wirklichkeit machtpolitische und vor allem verfassungsfeindliche Abgründe aufreißen und ihnen erklären wollen, mit wem sie auf Arbeit reden, Parties feiern, Konzerte machen, in der Kantine reden, etwas zu Essen kaufen und mal ein Nachbarschaftsfest feiern sollen. Und irgendwann dürfen. Da können die Wählerinnen und Wähler ja gleich in die Kriegsgebiete in Asien und Afrika auswandern, die die etablierten Parteien verbrochen haben.

Frankreich: Contralinke Putschisten kriechen zu Kreuze, Verfassungsänderung gescheitert

Kurz nach „Frankreichs 11. September“, den Attentaten in Paris am 13. November 2015 kurz vor der Syrien-Konferenz der Invasionsmächte in Wien, dem G20-Gipfel im Antalya, der Einweihung von „Frankreichs Pentagon“ und der weltweiten Waffen- und Sicherheitsmesse „Milipol“ in Paris, hatte der Ministerrat von Frankreich nach Artikel 36 der Verfassung der 5. Republik den Ausnahmezustand („Belagerungszustand“) ausgerufen.