Neue StaatsplĂ€ne: „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte

Die ErmĂ€chtigung fĂŒr eine staatliche „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte ist Thema auf der morgen beginnenden Sitzung der Justizminister der BundeslĂ€nder. Den Nebel fĂŒr diese verfassungswidrigen PlĂ€ne, welche entsprechend unter erkennbarem Ziel einer weiteren Änderung bzw „Interpretation“ des Grundgesetzes verfolgt werden, bieten Razzien des Bundeskriminalamtes gegen „Hasspostings“.

Regierungen erkennen Existenzrecht europÀischer Demokratien immer noch nicht an

„Wenn aus Deutschland und Frankreich Merkcron wird…“: die paneuropĂ€isch-transatlantischen Ideologen Steffen Dobbert und Fabian Federl dĂŒrfen auf zeit.de die Jahrhunderte alten Fantasien eines kontinentalen Konstrukts ĂŒber Europa ausbreiten. In diesen wird mindestens das Existenzrecht von immerhin 28 europĂ€ischen Demokratien in der „EuropĂ€ischen Union“ in Frage gestellt. Asien ist nichts dagegen.

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Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklÀrte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemĂ€ĂŸ beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun ĂŒbertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter MĂŒller, Doris König und Ulrich Maidowski die MachtfĂŒlle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

ParamilitÀrische Polizei aus dem Ausland beim G20-Gipfel in Hamburg gegen Zivilisten

Ein Stadtgebiet von achtunddreissig Quadratkilometern durch die Polizei vor dem Betreten von Demonstranten abzusichern ist nicht möglich. Es gibt Grund zur Annahme, dass Konflikte gewĂŒnscht werden, um einen Vorwand zu erhalten, Hilfe von der Bundeswehr anzufordern – so wie es bei dem Einsatz mit der Erfassung der GeflĂŒchteten und dem Bau von UnterkĂŒnften fĂŒr diese der Fall war- wenn die Polizei logischerweise nicht Herr der Lage wird.

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