Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

Wer von Grundrechten redet meint ausschließlich die Verfassung dieser Republik, auch wenn er sie loswerden will. Keine Ahnung zu haben Ă€ndert daran nichts.

Wir lesen die mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getretene „Charta der Grundrechte der EuropĂ€ischen Union“, Artikel 52 („Tragweite und Auslegung der Rechte und GrundsĂ€tze„), Absatz 5:

„Die Bestimmungen dieser Charta, in denen GrundsĂ€tze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der AusfĂŒhrung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur DurchfĂŒhrung des Rechts der Union in AusĂŒbung ihrer jeweiligen ZustĂ€ndigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen ĂŒber deren RechtmĂ€ĂŸigkeit herangezogen werden.“

Es darf sich jetzt jeder fragen, ob selbst die Straßenverkehrsordnung mehr als heran gezogen werden kann. Der entsprechende Passus war ĂŒbrigens in der vorhergehenden „Charta“ aus dem Jahre 2000 noch nicht enthalten.

Die „Grundrechte“ der „EuropĂ€ischen Union“ und ihre „Charta“ sind wertlose IrrefĂŒhrung und zynische Rechtsfolklore. Entsprechende Urteile vom „Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union“ geben lediglich den taktischen Status wieder, in welchem Umfang die E.U.-RegierungsrĂ€te und ihre Kommissare die Menschen in den souverĂ€nen Mitgliedsstaaten entrechten, unterwerfen und ihrer tatsĂ€chlichen Grundrechte, ihrer verfassungsmĂ€ĂŸigen Grundrechte berauben können, weil sich diese vom paneuropĂ€ischen Putschismus blenden lassen und Nein zu Europa sagen wie es ist.

(…)

21.03.2017 Wer „Europa“ sagt, muss sagen was er damit meint
Ein zwei Jahrtausende nach dem Römischen Imperium und zwei Jahrhunderte nach dem Ende vom „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ unter einer zentralen Macht (wieder-) „vereinigtes“ Europa ist ein Jahrhunderte altes imperialistisches, sogar faschistisches Konzept.
Wer heute „Europa“ sagt, muss sagen was er damit meint. Europa jedenfalls ist es nicht.