Prognose: Merkel-KoalitionÀre lassen geheimdienstlichen Komplex weiter unkontrolliert

Kein Wunder, dass natĂŒrlich auch die neuen Merkel-KoalitionĂ€re von „BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen“ und „F.D.P.“ mucksmĂ€uschenstill sind, wenn es um den Fortbestand des Polizeistaates und dem vom Bundesverfassungsgericht höchstselbst erklĂ€rten Status der Republik als elektronischer Kolonie geht.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklÀrte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemĂ€ĂŸ beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun ĂŒbertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter MĂŒller, Doris König und Ulrich Maidowski die MachtfĂŒlle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂŒr im geheimdienstlichen Komplex

Im Vorfeld weiterer BeschlĂŒsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen MassenĂŒberwachung / TotalĂŒberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert fĂŒr jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten VerfassungsgerichtsbeschlĂŒsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erlÀutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15:

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lĂŒgt oder schweigt.

Wie die GeschĂ€ftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage ĂŒber die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung Einiges spricht dafĂŒr, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch ablĂ€uft, in dem sich scheinbar heftig bekĂ€mpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die BĂ€lle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrĂŒgen. Analyse und Einleitung Unserer EinschĂ€tzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen BeschlĂŒssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohĂ€rente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europĂ€ischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-AffĂ€re in die Subhegemonie der „EuropĂ€ischen Union“ ĂŒberfĂŒhrt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc. Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten VerfassungsgerichtsbeschlĂŒsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch…