Wie die GeschĂ€ftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage ĂŒber die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung Einiges spricht dafĂŒr, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch ablĂ€uft, in dem sich scheinbar heftig bekĂ€mpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die BĂ€lle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrĂŒgen. Analyse und Einleitung Unserer EinschĂ€tzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen BeschlĂŒssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohĂ€rente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europĂ€ischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-AffĂ€re in die Subhegemonie der „EuropĂ€ischen Union“ ĂŒberfĂŒhrt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc. Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten VerfassungsgerichtsbeschlĂŒsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch…

Zahlen zur BND-KommunikationsĂŒberwachung und ihrer Kontrolle

0 Skandale wurden bisher vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) fĂŒr die Geheimdienste aufgedeckt. Die ĂŒbliche Vorgehensweise des PKGr besteht darin, dass die Kommission nach Medienberichten oder anderen Hinweisen Dritter die Behörden zur Stellungnahme auffordert.

50% des gesamten Datenaufkommens beim BND entfallen nach Angaben des frĂŒheren PrĂ€sidenten der Behörde auf die Überwachung sog. Ausland-Ausland-Kommunikation („Routineverkehre“). Die Daten werden bei der SatellitenĂŒberwachung (z.B. in Bad Aibling) bzw. an Internetknoten (wie dem DE-CIX) abgegriffen. DafĂŒr existierten bisher weder Rechtsgrundlagen, noch wurden die Maßnahmen bei den Kontrollgremien beantragt oder diese anderweitig darĂŒber informiert.

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil ĂŒber die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden ĂŒber ausgewĂ€hlte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die AktivitĂ€ten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „GrĂŒne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien gefĂŒhrten Landesregierungen in ThĂŒringen und Baden-WĂŒrttemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). NĂ€chsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche TotalĂŒberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnĂ€chst ein Verfassungsurteil, welches dies Ă€ndern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentĂ€r wieder in Funktion setzen könnte.