Polizeistaat U.S.A.: Perverser Mord durch die Polizei an Daniel Shaver, Freispruch für die Polizei

Daniel Shaver ist nur eine von 963 Personen, die laut einer Zählung der „Washington Post“ in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 2016 von der Polizei erschossen wurden. Er ist auch nicht der erste Tote, dessen Mörder durch ein Gericht freigesprochen wird. Der Mord an Daniel Shaver ist lediglich ein Fall, in dem der ganze kranke Sadismus, die Perversität eines Polizeistaates, das Aufrüsten und die Lust am Quälen und Töten durch eine losgelassene, wild gewordene, oppositionslose Hierarchie sogar für deren Untertanen offensichtlich wird.

Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.

Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Neues vom Terror-Thomas: Automatisierte optische Massenidentifizierung der Bevölkerung

Die Regierung arbeitet weiter am Ausbau des elektronischen Polizeistaates. Verfassung, parlamentarische Opposition, etc, braucht sie offensichtlich genausowenig zu fürchten wie irgendwelche „Bürgerrechtler“ oder „Datenschützer“. Kamerad Thomas De Maiziere, Bundesinnenminister, geht dabei voran. Als Megafon dient ihm in der großen Pressekoalition der Willigen diesmal der „Tagespiegel“.