„Stuttgart 21“: Rede auf Montagsdemo zum fünften Jahrestag der Zerstörung des Nordflügels

Heute, am Vorabend des 25. August, denke ich an den 25. August 2010, als vor fünf Jahren – einem halben Jahrzehnt! – mit dem ersten Baggerbiss am Nordflügel die barbarische Zerstörung begonnen hat, die sich kaum einer hatte vorstellen können und die manchem Zornestränen in die Augen trieb. Aus diesem Anlass habe ich einen offenen Brief an unseren OB Fritz Kuhn geschrieben und vorhin im Rathaus abgegeben.

Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 schaltet Generalstaatsanwalt von Berlin ein

Stuttgart: Weil die Berliner Staatsanwaltschaft sich weigert, gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG, zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler sowie weitere Tatverdächtige wegen des per Strafanzeige erhobenen Vorwurfs der Untreue zu ermitteln, haben die Anzeigeerstatter Beschwerde zum Generalstaatsanwalt Berlin eingelegt.

„Berliner Staatsanwaltschaft sagt, sie nehme keine Ermittlungen auf gegen die Beschuldigten, denn es sei nicht sicher, dass sie wussten was sie tun“

Bei amtlichen Vermerken des Kanzleramts an Pofalla und die Kanzlerin haben wir hilfreiche Entschwärzungen in Händen, die unsere Position erhärten – SWR-Landesschau, Stuttgarter Zeitung und andere Medien haben darüber Anfang Juli berichtet. Auf die neue Lage gestützt hatten wir am 29. Juni auf 23 Seiten eine erneute Strafanzeige gegen die Bahnvorstände , zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler und weitere Tatverdächtige erstattet. Kronzeuge Kanzleramt.

Was tat daraufhin die Berliner Staatsanwaltschaft? Sie kam zu einer zwiespältigen „Kriminalität ohne Schuldvorwurf“. Sie hat die brisante neue Strafanzeige innerhalb von nur 16 Tagen mit wenigen Zeilen abgebügelt: Die neuen Unterlagen aus dem Kanzleramt ließen – ich zitiere –

„nichts dafür ersehen, dass den Beteiligten an der Aufsichtsratssitzung vom 5. März 2013 bewusst gewesen sein muss, dass ein Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart 21“ mit geringeren Kosten verbunden sein würde als dessen Fortführung“.

GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz erklärt.

„Es geht nicht um einen Bahnhof, sondern um Demokratie“

Wir waren ja zu Beginn unseres Protests ganz naiv: Wir dachten, es gehe einfach um die Wahrheit
und um den besten Bahnhof für Stuttgart. Aber inzwischen wissen wir: Es geht um die Macht. Seit
Kanzlerin Merkel gesagt hat: „An Stuttgart 21 hängt die Zukunftsfähigkeit Deutschlands“ – spätestens seitdem wissen wir: Das Projekt soll durchgedrückt werden um jeden Preis, weil es nicht sein darf, dass die Politik sich bei der Durchsetzung von Wünschen der Wirtschaft vom Volk hindern lässt – das wäre ja Demokratie.