„Formulierungshilfe“ gelungen: Fraktionen CDU/CSU und FDP übernehmen wortgleich EFSF-Regierungsentwurf

Die von der Bundesregierung unter Finanzminister Wolfgang Schäuble und Kanzlerin Angela Merkel den Fraktionen von CDU/CSU und FDP vorgelegte „Formulierungshilfe“ für das geplante EFSF-Gesetz ist von diesen ohne Veränderung abgenickt worden. Punkt für Punkt ist der gestern durch die Fraktionen verabschiedete Gesetzentwurf (1) identisch mit der vorm Wochenende den Fraktionen zugesandten „Formulierungshilfe“ (2) der Regierung, die noch im Juni der gesamten „Europäischen Union“ ein Konzept zur „sanften Umschuldung“ Griechenlands vorgelegt hatte, was rein zufällig identisch war mit einem Entwurf der Deutschen Bank AG.

Lammert: Haushaltsrecht des Bundestages „nicht dispositonsfähig und nicht verhandlungsfähig“

Vor Entscheid über EFSF-Gesetz: Parlamentspräsident betont verfassungsmäßige Hoheit des Bundestages über Verwendung von Steuermitteln. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat im Morgenmagazin von ARD und ZDF noch einmal die durch die Verfassung garantierte Hoheit des Parlaments von Deutschland über die Verwendung von Steuermitteln des deutschen Staates und seiner Bürger bekräftigt. Das Haushaltsrecht des deutschen Bundestages sei „nicht dispositionsfähig und nicht verhandlungsfähig“, so Lammert. Es werde im Zuge der von der Regierung geplanten Gesetze zur Erhöhung des Fonds der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, dem sogenannten „Euro-Rettungsfonds“ bzw „Euro-Rettungsschirm“, „keine Generalermächtigung“ des Parlamentes für die Regierung bezüglich der Verwendung von derzeit regulär 123 Milliarden Euro (plus 20 Prozent bei Zustimmung des Haushaltsausschusses) geben, so Lammert. Für jedes einzelne neue Programm, welches der EFSF starte, müsse die Autorisation des Parlaments eingeholt werden.

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Die Schatten-Fraktion des Deutschen Bundestages

Im Deutschen Bundestag sitzt eine der Öffentlichkeit weithin unbekannte Schatten-Fraktion: die Mitglieder des Vereins „Europa-Union Deutschland e.V.“. Im Bundestag haben sich die Vereinsmitglieder zusammen geschlossen zur „Europa-Union Parlamentariergruppe Deutscher Bundestag“, die offiziell am 4.April 2007 gegründet wurde.

Die Ziele dieser „überparteilichen“ Schatten-Fraktion, deren Abgeordnete sich aus Mitgliedern aller oder fast aller vom Volk in den Bundestag gewählten Parteien und ihrer Parteilisten zusammensetzen, sind darauf ausgerichtet, aus Deutschland einen „Bundesstaat“ der „Europäischen Union“ zu machen. Ihr Verein, die nach deutschem Recht als allgemeinnützige „Europa Union Deutschland e.V.“, richtet sich somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gefährdet den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und verfolgt das Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.